Förderung für energiesparendes Bauen

Energiesparendes Bauen

Energiesparend Bauen bedeutet, durch optimale Gebäudeplanung und gute Wärmedämmung die Wärmeverluste nach außen zu minimieren und durch eine Südorientierung der Fensterflächen solare Gewinne zu nutzen. Die Lüftungswärmeverluste werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung
mit Wärmerückgewinnung gering gehalten.

Bereits seit 1993 wird in Oberösterreich für die Errichtung eines energiesparenden Hauses nach dem Modell des O.Ö. Energiesparverbandes, im Auftrag der Wohnbauabteilung, eine erhöhte Wohnbauförderung gewährt. Voraussetzung für diese Förderung sind ein Energieberatungsgespräch durch den O.Ö. Energiesparverband und der Nachweis über die energiesparende Bauweise, anhand der „Nutzheiz-Energiekennzahl“ (NEZ). Diese Kennzahl ist ein Maß für den jährlichen Heizwärmebedarf pro Quadratmeter und hilft, ähnlich wie z.B. die Angabe des Benzinverbrauchs pro 100 km bei einem Auto,
die Energiesparqualität festzustellen.


Die Berechnung der Nutzheiz-Energiekennzahl wird vom O.Ö. Energiesparverband – auf Basis der von dem/der Förderwerber/in eingereichten Unterlagen (Bauplan und Bauteilbeschreibung) – durchgeführt.
Die Bauwerber/innen werden dann zu einer Energieberatung eingeladen, die von einer/m geschulten Energieberater/in durchgeführt wird. Suchen Sie rechtzeitig vor Baubeginn beim O.Ö. Energiesparverband um die Förderung für energiesparendes Bauen an. Damit tragen Sie bei, dass es bei der gesamten Förderabwicklung zu keiner Verzögerung kommt und Sie wertvolle Energiespartipps rechtzeitig vor Baubeginn erhalten.

Der ideale Ablauf

• 1. Schritt: Bauplanentwurf und Planerstellung
• 2. Schritt: mind. 8 Wochen vor Baubeginn beim O.Ö. Energiesparverband ansuchen
• 3. Schritt: Ansuchen um Baugenehmigung bei der Baubehörde und Ansuchen um Wohnbauförderung beim Land Oberösterreich
• 4. Schritt: Baubeginn

Wohnbauförderung – Neubau

Die Förderung zur Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen, gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen besteht bei:
• Reihenhäusern, Doppelhäusern und
• sonstigen Eigenheimen (Mindestgröße 80 m²) in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen, abhängig von
der erreichten Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ):


● Oö. Niedrigenergiehaus:
47.000 € bei einer NEZ von höchstens 45 kWh/m² und Jahr; Eigenheime mit einer NEZ von mehr als 45 kWh/m² und Jahr werden nicht mehr gefördert.


● Oö. Niedrigstenergiehaus:
54.000 € bei einer NEZ von höchstens 30 kWh/m² und Jahr


● Oö. Passivhaus:
59.000 € bei einer NEZ von höchstens 10 kWh/m² und Jahr

Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens:

• 10.000 € für jedes Kind
• 3.000 € für barrierefreie Bauweise
• 5.000 € für Verwendung von ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffes muss 0,06 W/mK
oder kleiner sein.

Bei Reihen- und Doppelhäusern gilt darüber hinaus:

• Erhöhung um 18.000 € sofern die Anlage aus mind. 3 Reihen-bzw. zwei Doppelhäusern besteht (nicht mehr als durchschnittlich 400 m² Grund pro Eigenheim)
• es werden nur Niedrigstenergie- und Passivhäuser gefördert
• die Reihen- und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen
• bei Errichtung in Form eines Mietkaufes beträgt das geförderte Hypothekardarlehen bei einer NEZ von höchstens 30 kWh/m²a -> 87.000 €, bei einer NEZ von höchstens 10 kWh/m²a -> 92.000 €.

Weitere Voraussetzungen:

• Einsatz eines innovativen klimarelevanten Hauptheizsystems:
– Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz)
– elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird zumindest für die ersten drei Jahre nach Bezug nachweislich mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird
– elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche zur Warmwasserbereitung kombiniert
– elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1kW peak kombiniert
– Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt
– Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %
– Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 4 m² Aperturfläche ODER der Bezug eines von der Förderstelle anerkannten Erdgas-Biogas-Produktes (für die
Dauer der Gewährung der Zinsenzuschüsse der Eigenheimförderung).


• Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden


• Ökologische Mindestkriterien:
– HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe (siehe periodisch aktualisierte Liste des Klimaschutzbeauftragten)
– Brennwerttechnik bei Gaskessel
– selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raum- bzw. zonenweisen Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventil)
– Niedertemperaturverteilsystem (Vorlauf-/Rücklauftemperatur max. 55/45 °C)
– bei Umwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig
– ein wassergetragenes Heizsystem ist vorzusehen (ausgenommen bei Passivhäusern)
– Elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung sind nicht zulässig
– ein Nachweis über die einzuhaltende Vermeidung der sommerlichen Überwärmung gemäß ÖNORM 8110-3 ist auf Verlangen vorzulegen (z.B. bei > 30% Fensteranteil der Außenwand oder > 45% einer Fassade)
– luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 [1/h] bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 [1/h] bei Passivhäusern
– Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung
– fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme.


Nähere Information: Land OÖ.,
Abt. Wohnbauförderung, Tel. 0732/7720-14144
oder O.Ö. Energiesparverband, Tel. 0800-205-206

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