Wärmepumpe
- Neuanlage:
- 1.000 € bei einer Mindest-Jahresarbeitszahl (Ermittlung nach Richtlinie VDI 4650) der Gesamtanlage von 4 bzw. 3,5 (Wärmequelle Luft) bzw.
- 1.700 € bei einer Jahresarbeitszahl von mind. 4,5 - Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Wärmepumpenheizung:
- 1.500 € bei einer Mindest-Jahresarbeitszahl 4 bzw. 3,5 (Wärmequelle Luft)
- 2.200 € bei einer Jahresarbeitszahl von mind. 4,5 - Erneuerung einer alten Wärmepumpen-Heizung (zumindest 15 Jahre):
- 500 € bei einer Mindest-Jahresarbeitszahl von 4 bzw. 3,5 (Wärmequelle Luft)
- Ein Wärmemengenzähler sowie ein separater Stromzähler für den Kompressor und die Hilfsantriebe sind in jedem Fall vorzusehen.
- Die Wärmepumpe ist entweder mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von zumindest 1 kWp oder mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 4 m² Aperturfläche zur Warmwasserbereitung zu kombinieren oder ab Inbetriebnahme der Wärmepumpe mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern (Basis: Händlermix, siehe e-control) zu betreiben.
- Ist ein Anschluss an ein bestehendes, biogenes Fern- bzw. Nahwärmenetz im Umkreis von 35 m möglich, wird keine Förderung gewährt.
- Das Ausmaß der Wärmepumpen-Förderung ist mit höchstens 50% der förderbaren Nettokosten begrenzt.
Nähere Information: Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144
