Förderung Biomasseanlagen für Betriebe

Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.

Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf   GewO beschränkt);
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
  • Energieversorgungsunternehmen.

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschafts- oder der Wohnbauförderung, gefördert werden.
Anlagen für Objekte, die überwiegend Wohnzwecken dienen, werden im Rahmen der Wohnbauförderung abgewickelt und sind beim jeweiligen Bundesland einzureichen.

 

Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 geregelt. Es gelten folgende Bestimmungen:

1. Vereinfachte Förderbedingungen für Standardförderfälle:

  • Biomasse-Einzelanlagen < 400 kW, Anschluss an Fernwärme < 400 kW, Wärmepumpe < 400 kW, thermische Solaranlagen < 400 kW
  • in diesen Fällen Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
  • keine Mindest-Investitionssumme
  • Pauschalbeträge
  • bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus
  • für Fernwärmeanschlüsse bis zu 400 kW, Biomasse Einzelanlagen bis zu einer Nennleistung von 400 kW kann das Förderungsansuchen vollständig online eingereicht werden: www.public-consulting.at

  • Förderung nur im Rahmen von de-minimis

 

Beispiel: Pauschalbeträge für Standardförderfälle:

Förderschwerpunkt

Pauschalbetrag*

Biomasse-Einzelanlagen < 400 kW

120 €/kW (0-50 kW)
  60 €/kW (für jedes weitere kW < 399 kW)

Anschluss an Fernwärme < 400 kW der Biomasse

56 €/kW (0-100 kW)
32 €/kW (für jedes weitere kW < 399 kW)

*max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten

 

2. Biomasseanlagen ≥ 400 kW Nennwärmeleistung

  • Ansuchen muss wie bisher vor Baubeginn bzw. Liefertermin gestellt werden
  • Für Details bitte jeweiliges Infoblatt beachten (Kommunalkredit Public Consulting, www.public-consulting.at (unter: Umweltförderung im Inland)
  • Unterscheidung "De-minimis"-Förderung (Förderbasis sind die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten) und Förderung über der "de-minimis"-Grenze (Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten; max. 40%)
  • Häufig gibt es Zuschläge (z.B. 5% Nachhaltigkeitszuschlag bei Einsatz von mind. 80% regional aufgebrachtem Waldhackgut)
  • Grenzwerte (Staub, NOx) beachten!

Förderschwerpunkt

Förderhöhe

Biomasse-Einzelanlagen 400 kW Nennleistung

20% der umweltrelevanten Investitionskosten
5% Nachhaltigkeitszuschlag bei mind. 80% regionalem Waldhackgut
Rauchgasreinigungszuschlag bis 5% für Anlagen zwischen 400 und 1.000 kW (max. 20.000 Euro)

Biomasse-Nahwärme 400 kW

25% der umweltrelevanten Investitionskosten
5% Nachhaltigkeitszuschlag bei mind. 80% regionalem Waldhackgut
Rauchgasreinigungszuschlag bis 5% für Anlagen zwischen 400 und 1.000 kW (max. 20.000 Euro)
Meilensteine I und II gemäß Qualitätsmanagementsystem qm-Heizwerke bei Baubeginn

Biomasse-Mikronetze

25% der umweltrelevanten Investitionskosten
5% Nachhaltigkeitszuschlag bei mind. 80% regionalem Waldhackgut
Rauchgasreinigungszuschlag bis 5% für Anlagen zwischen 400 und 1.000 kW (max. 20.000 Euro)
Mindestinvestsumme: 10.000 Euro
Maximale Investsumme: 200.000 Euro

Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung

10% der umweltrelevanten Investitionskosten (bei 100%iger Nutzung der technisch verfügbaren Wärme)
5% Nachhaltigkeitszuschlag bei mind. 80% regionalem Waldhackgut
Rauchgasreinigungszuschlag bis 5% für Anlagen zwischen 400 und 1.000 kW (max. 20.000 Euro)
Meilensteine I und II gemäß Qualitätsmanagementsystem qm-Heizwerke bei Baubeginn
Mindestinvestsumme: 10.000 Euro

Anschluss an Fernwärme größer 400 kW Anschlussleistung

20% bei Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern
10% bei Fernwärme aus nicht erneuerbaren Energieträgern
Mindestinvestsumme: 10.000 Euro

Wärmeverteilung

25% der umweltrelevanten Investitionskosten
5% Nachhaltigkeitszuschlag bei mind. 80% regionalem Waldhackgut
Meilensteine I und II gemäß Qualitätsmanagementsystem qm-Heizwerke bei Baubeginn

 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpckommunalkreditat
www.public-consulting.at

Landes-Umweltförderung für Biomasseanlagen

Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst.

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

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