Förderung Biomasseanlagen für Betriebe
Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.
Bundes-Umweltförderung
Zielgruppe
- Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf GewO beschränkt);
- Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
- Energieversorgungsunternehmen.
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschafts- oder der Wohnbauförderung, gefördert werden.
Anlagen für Objekte, die überwiegend Wohnzwecken dienen, werden im Rahmen der Wohnbauförderung abgewickelt und sind beim jeweiligen Bundesland einzureichen.
Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 geregelt. Es gelten folgende Bestimmungen:
1. Vereinfachte Förderbedingungen für Standardförderfälle:
- Biomasse-Einzelanlagen < 400 kW, Anschluss an Fernwärme < 400 kW, Wärmepumpe < 400 kW, thermische Solaranlagen < 400 kW
- in diesen Fällen Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
- keine Mindest-Investitionssumme
- Pauschalbeträge
- bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus
- für Fernwärmeanschlüsse bis zu 400 kW, Biomasse Einzelanlagen bis zu einer Nennleistung von 400 kW kann das Förderungsansuchen vollständig online eingereicht werden: www.public-consulting.at
- Förderung nur im Rahmen von de-minimis
Beispiel: Pauschalbeträge für Standardförderfälle:
Förderschwerpunkt | Pauschalbetrag* |
Biomasse-Einzelanlagen < 400 kW | 120 €/kW (0-50 kW) |
Anschluss an Fernwärme < 400 kW der Biomasse | 56 €/kW (0-100 kW) |
*max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten
2. Biomasseanlagen ≥ 400 kW Nennwärmeleistung
- Ansuchen muss wie bisher vor Baubeginn bzw. Liefertermin gestellt werden
- Für Details bitte jeweiliges Infoblatt beachten (Kommunalkredit Public Consulting, www.public-consulting.at (unter: Umweltförderung im Inland)
- Unterscheidung "De-minimis"-Förderung (Förderbasis sind die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten) und Förderung über der "de-minimis"-Grenze (Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten; max. 40%)
- Häufig gibt es Zuschläge (z.B. 5% Nachhaltigkeitszuschlag bei Einsatz von mind. 80% regional aufgebrachtem Waldhackgut)
- Grenzwerte (Staub, NOx) beachten!
Förderschwerpunkt | Förderhöhe |
Biomasse-Einzelanlagen ≥ 400 kW Nennleistung | 20% der umweltrelevanten Investitionskosten |
Biomasse-Nahwärme ≥ 400 kW | 25% der umweltrelevanten Investitionskosten |
Biomasse-Mikronetze | 25% der umweltrelevanten Investitionskosten |
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung | 10% der umweltrelevanten Investitionskosten (bei 100%iger Nutzung der technisch verfügbaren Wärme) |
Anschluss an Fernwärme größer 400 kW Anschlussleistung | 20% bei Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern |
Wärmeverteilung | 25% der umweltrelevanten Investitionskosten |
Antragsstellung und nähere Informationen:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpckommunalkreditat
www.public-consulting.at
Landes-Umweltförderung für Biomasseanlagen
Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst.
- Anschluss an Fern/Nahwärme bis 400 kW Anschlussleistung
- Anschluss an Fern/Nahwärme größer 400 kW Anschlussleistung
- Biogene Einzelfeuerungsanlagen bis 400 kW Nennwärmeleistung
- Biogene Einzelfeuerungsanlagen größer 400 kW Nennwärmeleistung
- Biomasse – Mikronetze
- Biomasse Nahwärme
- Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung
- Wärmeverteilung
Antragsstellung und nähere Informationen:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

