Förderung thermische Solaranlagen für Betriebe
Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.
AKTUELL: Solare Großanlagen 2013
Der Klima- und Energiefonds fördert innovative solarthermische Anlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 100 und 2.000 m². Dabei werden Solaranlagen in folgenden Einsatzbereichen unterstützt:
- Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
- Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
- Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Solar unterstützte Klimatisierung
- Neue Technologien und innovative Ansätze
Einreichfrist: 24. April 2013 bis 27. September 2013
Bundes-Umweltförderung
Zielgruppe
- Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf GewO beschränkt);
- Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
- Energieversorgungsunternehmen.
Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 neu geregelt. Es gelten folgende neue Bestimmungen:
1. Thermische Solaranlagen < 100 m²:
- Folgende Pauschalbeträge werden als "de-minimis"-Beihilfe ausbezahlt (max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten):
100 Euro/m² bei Standardkollektoren
150 Euro/m² bei Vakuumkollektoren
- bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus
- bei Solaranlagen für Kühlzwecken sind unabhängig von der Kollektorgröße die für "Solaranlagen ab 100 m²" erforderlichen Unterlagen beizubringen und Fristen einzuhalten
- Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen spätestens 6 Monate nach Rechnung
- für Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche kann das Förderungsansuchen vollständig online eingereicht werden: www.umweltfoerderung.at
2. Thermische Solaranlagen ≥ 100 m²
Förderungsgegenstand:
- gilt für Solaranlagen ≥ 100 m² zur Warmwasserbereitung oder teilsolaren Raumheizung inkl. Verrohrung und Wärmespeicherung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme
- Solaranlagen auch kleiner als 100 m² zum thermischen Antrieb für Kühlanlagen
Förderhöhe:
- max. 20% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten bei "de-minimis"-Projekten
- darüber hinaus max. 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten bei Projekten über der "de-minimis"-Grenze
- Mindestinvestsumme: 10.000 Euro
Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Lieferbeginn einlagen.
Antragsstellung und nähere Informationen:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpckommunalkreditat
www.public-consulting.at
Landes-Umweltförderung für Solaranlagen
Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst.
Antragsstellung und nähere Informationen:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82


