Förderung thermische Solaranlagen für Betriebe

Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.

AKTUELL: Solare Großanlagen 2013

Der Klima- und Energiefonds fördert innovative solarthermische Anlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 100 und 2.000 m². Dabei werden Solaranlagen in folgenden Einsatzbereichen unterstützt:

  1. Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
  2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
  3. Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
  4. Solar unterstützte Klimatisierung
  5. Neue Technologien und innovative Ansätze

Einreichfrist: 24. April 2013 bis 27. September 2013

Antragsstellung und nähere Informationen

Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf   GewO beschränkt);
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
  • Energieversorgungsunternehmen.

Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 neu geregelt. Es gelten folgende neue Bestimmungen:

1. Thermische Solaranlagen < 100 m²:

  • Folgende Pauschalbeträge werden als "de-minimis"-Beihilfe ausbezahlt (max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten):

          100 Euro/m² bei Standardkollektoren
          150 Euro/m² bei Vakuumkollektoren

  • bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus
  • bei Solaranlagen für Kühlzwecken sind unabhängig von der Kollektorgröße die für "Solaranlagen ab 100 m²" erforderlichen Unterlagen beizubringen und Fristen einzuhalten
  • Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen spätestens 6 Monate nach Rechnung
  • für Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche kann das Förderungsansuchen vollständig online eingereicht werden: www.umweltfoerderung.at
  •  

2. Thermische Solaranlagen ≥ 100 m²

Förderungsgegenstand:

  • gilt für Solaranlagen ≥ 100 m² zur Warmwasserbereitung oder teilsolaren Raumheizung inkl. Verrohrung und Wärmespeicherung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • Solaranlagen auch kleiner als 100 m² zum thermischen Antrieb für Kühlanlagen

Förderhöhe:

  • max. 20% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten bei "de-minimis"-Projekten
  • darüber hinaus max. 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten bei Projekten über der "de-minimis"-Grenze
  • Mindestinvestsumme: 10.000 Euro

 

Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Lieferbeginn einlagen.

 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpckommunalkreditat
www.public-consulting.at

Landes-Umweltförderung für Solaranlagen

Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst. 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

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