Förderung Wärmepumpen für Betriebe
Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.
Bundes-Umweltförderung
Zielgruppe
- Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf GewO beschränkt);
- Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
- Energieversorgungsunternehmen, Contractoren
Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 geregelt. Es gelten folgende Bestimmungen:
1. Wärmepumpen < 400 kW thermischer Leistung
- Fördergegenstand: Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten
- Folgende Pauschalbeträge werden als "de-minimis"-Beihilfe ausbezahlt:
Förderschwerpunkt | Pauschalbetrag* |
Wasser/Wasser-Wärmepumpe < 400 kWth | 85 €/kW (0-80 kW) |
Luft/Wasser-Wärmepumpe < 400 kWth | 70 €/kW (0-80 kW) |
*max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten
- Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Mindest-Leistungszahl (COP) von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen
- bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus
- Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen
- für Wärmepumpen bis zu einer elektrischen Leistung von < 100 kW kann das Förderungsansuchen vollständig online eingereicht werden: www.public-consulting.at/de/portal/antragonline/
- werden Wärmepumpen zusätzlich zur Käteerzeugung eingesetzt sind unabhängig von der Leistungsgröße für Kalteanlagen ≥ 400 kW die erforderlichen Unterlagen beizubringen und Fristen einzuhalten
2. Wärmepumpen ≥ 400 kW thermischer Leistung und Wärmepumpen zur Raumkühlung
Fördergegenstand:
Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten sowie Wärmepumpen, die auch zur Raumkühlung genutzt werden
Förderhöhe:
- Standardfördersatz von 15% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten
- darüber hinaus max. 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten bei Projekten über der "de-minimis"-Grenze
- Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Mindest-Leistungszahl (COP) von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Mindestinvestsumme: 10.000 Euro
Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Lieferbeginn einlagen.
Antragsstellung und nähere Informationen:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpc@kommunalkredit.at
www.public-consulting.at
Landes-Umweltförderung für Wärmepumpen
Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst.
Antragsstellung und nähere Informationen:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
