Sanierung
1. Eigenheime - Häuser bis zu 3 Wohnungen (EFH)
Gefördert wird die Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen. Die Förderobergrenze von 37.000 Euro erhöht sich um jeweils max. 3.000 Euro bei:
- Einbau eines Brennwertkessels für fossile Brennstoffe (Heizlastberechung erforderlich)
- bei Verwendung ökologischer Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
a) 25 % Annuitätenzuschuss:
1) Bei der Sanierung einzelner Außenbauteile, ist eine Förderung nur möglich, wenn folgender energietechnischer Mindeststandard (höchstzulässige U-Werte bzw. Mindest-Dämmstärken) erreicht wird:
- Außenwände und Wände gegen den Dachraum und Garage: max. 0,25 W/m²K
- Außendecken / Dach /oberste Geschoßdecke: max. 0,15 W/m²K
- Dachschrägen: max. 0,18 W/m²K
- Fenster und Türen gegen Außenluft: Uw max. 1,20 W/m²K gemäß Prüfungszeugnis
- Austausch des Fensterglases auf Wärmeschutzverglasung Ug max. 1,10 W/m²K
- Decke & Wände zu unbeheiztem Keller: max. 0,35 W/m²K
- Erdberührte Wände und Fußböden: max. 0,35 W/m²K
- Unbeheizte Keller gegen Außenluft: 0,5 W/m²K
- Dämmstärke Fensterlaibung: mind. 3 cm
Was geschieht, wenn die Mindest-Wärmedämmwerte nicht erreicht werden?
Bei Nicht-Erreichen der Mindest-Wärmedämmwerte wird keine Förderung gewährt, jedoch gibt es die Möglichkeit im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen. Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat und Sie können um den 25 %igen Annuitätenzuschuss ansuchen.
2) Bei der Erneuerung von Heizkesseln in Gebäuden, in denen zumindest eine NEZ von 75 kWh/m² und Jahr bereits durch frühere Maßnahmen erreicht wurde. Bei Heizkesseln für fossile Brennstoffe sind nur Brennwertgeräte förderbar.
3) Bei Sanierungsmaßnahmen ohne energetische Verbesserung.
b) 30 %, 35 % oder 40 % Annuitätenzuschuss bei der gesamthaften Sanierung
Für besonders energiesparende Sanierungen wird entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes nach der Sanierung ein höherer Annuitätenzuschuss oder wahlweise ein Direktzuschuss gewährt, wenn die Energiekennzahl (NEZ) gemäß folgende Werte nicht übersteigt:
gesamthafte | Nutzheiz-Energiekennzahl | Annuitätenzuschuss | Laufzeit |
Stufe I | max. 75 kWh/m² und Jahr | 30 % | 15 Jahre |
Stufe II | max. 65 kWh/m² und Jahr | 35 % | 15 Jahre |
Stufe III | max. 45 kWh/m² und Jahr | 40 % | 15 Jahre |
Passivhaussanierung | max. 15 kWh/m² und Jahr | 40 % | 25 Jahre |
- Landesbonus - Planung:
Für die Beauftragung einer/s als Mitglied der Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer tätigen Architekt/in oder Ingenieurskonsulent/in mit einer Dienstleistung bestehen zumindest aus der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, der technischen Prüfung von Angeboten und der technischen Abnahmeprüfung der Ausführung für und in Verbindung mit einer Sanierungsförderung kann ein Landesbonus "Thermische Sanierung" in Form eines Bauzuschusses von 375 Euro gewährt werden. - Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das Darlehen um 3.000 Euro. Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
Voraussetzungen (Häuser bis zu 3 Wohnungen):
- Die Erteilung der Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mind. 20 Jahre zurückliegen, außer bei Gebäuden mit einer NEZ größer 100 kWh/m² und Jahr (A/V = 0,8), wenn nach der Sanierung eine NEZ von mind. 65 kWh/m² und Jahr erreicht wird.
- Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder durch Materialrechnungen in der Höhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen worden sind. Die Rechnungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
- Annuitätenzuschüsse werden höchstens bis zu einer Darlehenssumme von 37.000 Euro pro Wohnhaus gewährt, bei einem Passivhaus beträgt die höchste bezuschusste Darlehenssumme 40.000 Euro.
- Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
- Ökologische Mindestkriterien:
Bei der Sanierung von Wohnhäusern mit bis zu 3 Wohnungen sind die folgenden ökologischen Mindestkriterien einzuhalten: - HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe
- bei nachträglichem Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert von höchstens 1,5 [1/h] auszuführen
- bei Erneuerung der Heizanlage ist ein wassergetragenes System vorzusehen (ausgenommen Passivhaus)
- fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme
- bei gesamthafter Erneuerung des Warmwasserbereitungssystems sind elektrische Durchlauferhitzer nicht zulässig
- bei Erneuerung der Heizungsumwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU Energie Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig.
Nähere Information: Land OÖ., Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144 und
O.Ö. Energiesparverband, T: 0800-205-206
2. Eigentums- und Mietwohnungen (Whg)
- Für ein Darlehen eines Geldinstitutes mit einer Laufzeit von 15 Jahren wird ein Annuitätenzuschuss (Zinsen + Tilgung) im Ausmaß von 25 % gewährt.
- Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung höchstens 7.500 Euro. Zusätzlich für den Fernwärmeanschluss höchstens 2.000 Euro.
- Förderbare Maßnahmen sind:
- Errichtung einer Beheizungsanlage oder Heizkesselerneuerung (nur Brennwertgeräte bei fossilen Brennstoffen)
- Fensteraustausch (Mindest-U-Wert von 1,2 W/m²K)
- Fernwärmeanschluss (nur für Wohnungen in Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen, sonst siehe Fernwärmeanschlüsse weiter hinten)
Nähere Information: Land OÖ., Abteilung Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144
3. Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen (MFH)
- Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüssen gewährt werden, beträgt höchstens 80 % der förderbaren Kosten, max. 800 Euro pro m² Wohnnutzfläche.
- Die Sanierungskosten müssen 43 Euro pro m² Wohnnutzfläche übersteigen.
- Für besonders energiesparende Sanierung wird entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes nach der Sanierung - in Abhängigkeit von der erreichten Energiekennzahl - ein höherer Annuitätenzuschuss gewährt.
- Die energietechnisch höchstzulässigen U-Werte (siehe Eigenheime - Sanierung) sind einzuhalten.
- Die ökologischen Mindestkriterien und Berechnungshinweise (lt. Anlage der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung 2009) sind einzuhalten.
Nähere Information: Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144, Abt. Umweltschutz, T: 0732-7720-14501
4. Bundesförderung thermische Sanierung
Sanierungsscheck für Private 2012
Befristete Förderaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
- Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude die älter als 20 Jahre sind
- Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.
- Einreichen können ausschließlich natürliche Personen. Der Sanierungsscheck richtet sich an folgende Zielgruppen:
- (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses
- Wohnungseigentümer/innen und Mieter/innen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau - Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden.
- Start der Förderaktion am 1.2.2012; Einreichungen sind von 20.2. – 31.12.2012 möglich
- Formblätter zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich, sowie unter: www.sanierungsscheck2012.at
- Details siehe Info-Blatt


