Energiekennzahlen beim Bau von Schulen, Kindergärten und Horten
Für den Neubau, die Adaptierung und die Sanierung von Schulen, Kindergärten und Horten sind ab sofort Anforderungen hinsichtlich einer energiesparenden Bauweise zu erfüllen. Dies betrifft auch Projekte, für die bereits ein Raumprogramm vorliegt, aber noch kein Vorentwurfsplan genehmigt ist. Die Beurteilung über die energiesparende Bauweise erfolgt anhand der Energiekennzahl des Gebäudes und orientiert sich an den Bestimmungen für die Energiekennzahl im Oö. Bautechnikgesetz bzw. der Oö. Bautechnikverordnung.
Die Energiekennzahl bzw. deren Berechnung ist dem Einreichprojekt in Form eines Energieausweises beizulegen und hat in Anlehnung an den mehrgeschoßigen Wohnbau unter Berücksichtigung der im folgenden beschriebenen Korrektur auf Grund der unterschiedlichen Brutto-Raumhöhen im Wohnbau und bei Schulen, Kindergärten und Horten zumindest folgende Grenzwerte zu erreichen (Bem.: die Berechnung der Energiekennzahl und der Vergleich mit der Anforderung hat exakt, die Angabe der Energiekennzahl jedoch auf ganze Zahlen kaufmännisch gerundet zu erfolgen):
a) Neubau
AB/VB | Energiekennzahl |
< 0,2 m-1 | 30 kWh/(m2a) |
> 0,8 m-1 | 55 kWh/(m2a) |
0,2-0,8 m-1 | linear ansteigend von 30 - 55 kWh/(m2a) |
b) Sanierung und Umbau
AB/VB | Energiekennzahl |
< 0,2 m-1 | 35 kWh/(m2a) |
>0,8 m-1 | 77,5 kWh/(m2a) (gerundet 78) |
0,2-0,8 m-1 | linear ansteigend von 35 - 77,5 kWh/(m2a) |
c) Zubauten mit mehr als ca. 150 m² Nutzfläche
AB/VB | Energiekennzahl |
< 0,2 m-1 | 30 kWh/(m2a) |
> 0,8 m-1 | 65 kWh(m2a) |
0,2-0,8 m-1 | linear ansteigend von 30 - 65 kWh/(m2a) |
Den Anforderungen im Wohnbau liegt eine durchschnittliche Brutto-Raumhöhe hB von 3,0 m zu Grunde. Da Schulen und Kindergärten in der Regel eine größere durchschnittliche Brutto-Raumhöhe aufweisen, ist das Ergebnis der Berechnung gemäß Oö. Bautechnikverordnung mit dem Faktor (3,0/hB ) zu korrigieren und mit dem Grenzwert zu vergleichen. Die durchschnittliche Brutto-Raumhöhe errechnet sich aus dem beheizten Brutto-Volumen dividiert durch die beheizte Brutto-Geschoßfläche (VB/BGF). Für spezielle Sanierungsvorhaben erfolgt eine Einzelbewertung, so dass insbesondere denkmalgeschützte Bauteile aus dem Bewertungsverfahren ausgenommen werden können.
Bezüglich der Energieträgerwahl zur Heizung und Warmwasserbereitung von Schulen und Kindergärten ist das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002, § 11, Abs. 1 zu berücksichtigen, wonach beim Neu-, Zu- oder Umbau (Adaptierung) von Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, sowie bei Änderung der energietechnischen Anlagen solcher Gebäude zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser vorrangig Solaranlagen oder andere Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern vorzusehen sind, sofern dies technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und mit dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vereinbar ist. Die Planung hat eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit gegenüber Anlagen mit konventionellen Energieträgern zu enthalten. Überdies ist gemäß Abs. 3 eine Energiebuchhaltung zu führen.
Nähere Informationen, entsprechende Beratung und Hilfestellung bieten an:
Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik, Aufgabengruppe Öffentlicher Hochbau,
Kärntnerstraße 12, Tel. 0732 / 7720 - 12326
Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik, Aufgabengruppe Klimaschutz und Bauphysik,
Stockhofstraße 40, Tel: 0732/ 7720 - 14543
O.Ö. Energiesparverband,
Landstraße 45, 4020 Linz, Tel. 0732/ 7720 - 14380
