Energiekennzahlen
Genau so wie beim Auto die Angabe des Treibstoffverbrauchs pro 100 km schon lange selbstverständlich ist und ein 3-Liter-Auto angestrebt wird, kann auch bei Gebäuden mit wenig Aufwand eine Energiekennzahl ermittelt und der Energieverbrauch gesenkt werden.
Was sind Energiekennzahlen?
Ähnlich wie die Verbrauchswerte pro 100 km beim Auto, gibt die Energiekennzahl eines Gebäudes den Energieverbrauch (für Heizung, Warmwasser und/oder Strom) pro m² Bezugsfläche an. Bei Neubauten - wo es noch keine Verbrauchswerte gibt - wird der errechnete Energiebedarf verglichen.
- Richtwert Neubau: 30kWh/m²
- Richtwert Sanierung: 65 kWh/m²a
(bezogen auf ein A/V- Verhältnis von 0,8)
Die Energiekennzahl hängt ab von:
- Bauweise (kompakter Bau verringert die Gebäudeoberfläche und Wärmeverluste)
- Wärmegewinne durch Sonneneinstrahlung über Fenster (Ausrichtung nach Süden)
- Wärmedämmqualität der Fenster (Wärmeschutzverglasung)
- Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke (ca. 30 cm Dämmmaterial)
- Gute Dämmung der Außenwände (z.B. 16 cm Vollwärmeschutz)
- Vermeidung von Wärmebrücken
- Luftdichtheit der Gebäudehülle (z.B. dichte Fenster und Dachkonstruktion)

Als Beispiel zeigen die Energiekennzahlen in oö Bezirkshauptmannschaften, dass trotz steigender Anforderungen der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Möglich wird das durch kontinuierliche Verbesserungen, die in der Energiebuchhaltung erfasst werden.
Quelle: Land OÖ - Gebäude- u. Beschaffungsmanagement
Wichtige Energiekennzahlen:
- Heizenergiekennzahl (in kWh pro m² und Jahr): jährlicher Heizenergieverbrauch pro m²
- Energiekosten (in Euro und Jahr): jährliche Energiekosten (Heizung & Warmwasser & Strom) pro m² oder pro Benutzer (exkl. Wartung, Service, Investition, etc.)
- Nutzheiz-Energie-Kennzahl (NEZ): jährlicher Heizwärmebedarf in kWh pro m² und Jahr; Kriterium für die erhöhte Wohnbauförderung
Wie berechnen Sie eine Energiekennzahl?
Berechnungsbeispiele:
Heizenergiekosten pro Benutzer oder pro m²:
Gesamtkosten für Heizenergie | 1.600 € |
dividiert durch die beheizte Fläche (m²) | / 400 m² |
oder durch Anzahl der Benutzer | / 70 Schüler |
ergibt: Heizenergiekosten pro m² | = 4 €/m² |
oder pro Benutzer | = 22,9 €/Schüler |
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Heizenergieverbrauch pro m²: |
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Brennstoffverbrauch | Umrechnung Heizwert* | kWh/Jahr |
Heizöl (extra) leicht | Liter x 10 | =...... |
Erdgas | m³ x 10 | =...... |
Scheitholz gem. | rm x 2000 | =...... |
Hackgut | srm x 800 | =...... |
Pellets | kg x 4,9 | =...... |
Fernwärme | kWh x 1 | =...... |
Wärmepumpenstrom | kWh x AZ | =...... |
dividiert durch beheizte Fläche (in m²) | /......m² | |
= Heizenergiekennzahl (in kWh/Jahr) | =...... | |
* Werte gerundet, exakt siehe ÖNORM H5050
Erklärung:
Um den Brennstoffverbrauch in kWh zu erhalten, multiplizieren Sie die Brennstoffmenge mit dem Heizwert wie in der Tabelle angegeben (z.B. Heizölverbrauch in Liter x 10 ergibt Brennstoffverbrauch in kWh).
Beispiele aus Gemeinden
Beispiel Gemeindeamt:
Gemeindeamt mit 300 m² beheizter Fläche und 3000 l Heizölverbrauch jährlich: 3000 l x 10 = 30.000 kWh dividiert durch 300 m² ergibt eine Heizenergiekennzahl von 100 kWh/m² a.
Was Sie beim Vergleich von Energiekennzahlen beachten sollten
- Einsatzbereich (Heizung und/oder Warmwasser, Beleuchtung etc.)
- Bezugsfläche (Netto-, Bruttofläche) bzw. Bezugsvolumen
- Nutz- oder Endenergie (d.h. Energiebedarf oder Energieverbrauch)
- Zeitraum (Kalenderjahr, Heizperiode etc.)
- Berechnungsverfahren
- Die unterschiedliche Art der Nutzung (und das Nutzerverhalten) kann die Kennzahl stark beeinflussen.
Energiebuchhaltung
Eine regelmäßig geführte Energiebuchhaltung ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung von Energiekennzahlen. Dabei werden z.B. mittels vorgefertigter Aufzeichnungsblätter bzw. Excel-Tabellen Energiedaten von Gebäuden erhoben. Als Ergebnis erhält man u.a. den gesamten Jahresenergieverbrauch (in kWh pro Jahr) sowie verschiedene Energiekennzahlen. Bereits die Einführung einer Energiebuchhaltung kann zu verminderten Energieverbräuchen führen, da sie das Bewusstsein für Energiesparmaßnahmen erhöht.
Die Führung einer Energiebuchhaltung in öffentlichen Gebäuden ist gesetzlich verankert (Oö. Bautechnikgesetz, § 39i). Weitere Informationen zur Energiebuchhaltung.

