Deklarationspflicht
"Der Strom bekommt ein Mascherl"
Verordnung der Oö. Landesregierung regelt Details der Kennzeichnungspflicht
(Oö. Stromkennzeichnungsverordnung):
Europäische Strom-Volldeklaration beschlossen!
Deklarationspflicht: "Der Strom bekommt in Oberösterreich ab sofort ein Mascherl" - die Herkunft des Stromes ist auf der Jahresstromrechnung auszuweisen!
Stromhändler, die Endverbraucher in Oberösterreich beliefern, sind in Zukunft verpflichtet, die verschiedenen Primärenergieträger auf der Jahresstromrechnung auszuweisen. Die Stromkunden sollen dadurch ihren Strom-Mix genau kennen. Im freien Markt wird ein möglichst "grüner Strom-Mix" dann auch ein Wettbewerbsfaktor sein.
Die Stromhändler müssen die Anteile der Primärenergieträger gegliedert nach Ökoenergie, Wasserkraft, Gas, Erdölprodukten, Kohle, Atomenergie und sonstigen Energieträgern ausweisen. Die Kennzeichnung muss in genau festgelegter Form erfolgen um eine Umgehung zu vermeiden und wird genau geprüft. Wird der Nachweis nicht erbracht oder ist er nicht möglich (z.B. beim Kauf über eine Strombörse), so ist der, aus österreichischer Sicht schlechte (37 % Nukearanteil), aktuelle Gesamterzeugungsmix lt. UCTE heranzuziehen.
Details zur Kennzeichnungspflicht: e-control, Stromkennzeichnung
Download des gesamten Verordnungstextes, LGBl.Nr.118/2001:
http://www.ris.bka.gv.at/lr-oberoesterreich/
