Aktuell:

Umstellung des Wärmeerzeugungssystems

Befristete Förderung für Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen im Rahmen der Bundesförderung "Sanierungsscheck für Private 2012":

  • Voraussetzung: dass Bestandsgebäude entspricht dem guten Standard einer umfassenden Sanierung oder es wird gleichzeitig eine förderungsfähige thermische Sanierungsmaßnahme durchgeführt.

  • Förderungsfähig sind: Sonnenkollektoren, Holzzentralheizungsgeräte, Wärmepumpen

  • Förderung erfolgt zusätzlich zur Förderung für die thermische Gebäudesanierung

  • Förderungshöhe: max. 20% der förderungsfähigen Investitionskosten (max. 1 Euro/kWh jährlicher Heizwärmebedarfsreduktion). Die maximalen Förderhöhen der thermischen Sanierung dürfen nicht überschritten werden.

  • Zeitraum: Der Förderantrag muss zwischen dem 20. Februar und 31.Dezember 2012 vollständig bei einer Bausparkasse einlangen.

  • Antragsformulare sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich, sowie unter: www.sanierungsscheck2012.at

  • Weitere Information: Serviceteam, 01-31631-264, sanierungkommunalkreditat


Landesförderungen für Biomasseheizungen


Allgemeine Richtlinien

  • Das Ausmaß der Förderung ist mit höchstens 50% der förderbaren Nettokosten begrenzt.
  • Ist ein Anschluss an ein bestehendes, biogenes Fern- bzw. Nahwärmenetz im Umkreis von 35 m möglich, wird für eine Biomasseheizung keine Förderung gewährt.
  • Bei gemeinschaftlichen Biomasseheizanlagen und zentralen Heizanlagen bei Mietkauf-Reihenhäusern beträgt die Förderintensität 25% und die Beihilfenobergrenze kann je nach Anzahl der am Projekt beteiligten Wohnobjekte bzw. Förderungswerber angehoben werden.
  • Die Antragstellung muss bis spätestens ein Jahr (Eingangsstempel der Förderstelle) nach Anfall der Kosten (Datum der Rechnung) erfolgen.


Nähere Information: Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, T: 0732-7720-11501

 

Pellets- und Hackschnitzelheizanlagen

  • Neuanlage: 1.700 €
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgut-Heizung: 2.200 €
  • Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre) auf eine Pellets- oder Hackgut-Heizung: 500 €
  • Pellets- bzw. Einzelöfen in Wohnräumen sind förderbar, wenn Biomasse die einzige Heizquelle darstellt. Es müssen förderbare Kosten von mindestens 4.400 € netto vorliegen.

 

Scheitholzanlagen

  • Neuanlage: 1.000 €
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.500 €
  • Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre) auf eine Scheitholzheizung: 500 €

 

Landwirtschaftliche Hackgutheizungen

  • Förderwerber: natürliche Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung führen
  • Neuanlage: 2.700 €
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hack-gutheizung: 3.200 €
  • Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre) auf eine Hackgutheizung: 500 €
  • Für den Einbau einer landwirtschaftlichen Kleinpelletieranlage und eines solaren Hackguttrocknungssystems kann für den landwirtschaftlichen Betriebe ein Beihilfe bis zu max. 2.700 Euro gewährt werden.


Nähere Information: Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, T: 0732-7720-11501

Nahwärmeversorgung - Biomassebasis - Biomasseförderung

Förderung von Nahwärmeversorgungsanlagen auf Biomassebasis

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Land OÖ, Abt. Umweltschutz T: 0732/7720-14501
Land OÖ, Abt. Land- und Forstwirtschaft, T: 0732/7720-11833
O.Ö. Landwirtschaftskammer, Tel: 0732/6902-0
O.Ö. Energiesparverband, T: 0732-7720-14380 oder 0800-205-206

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