Solarenergie
- Warmwasserbereitung und/oder Heizung (Standard-, Vakuumkollektoren): 1.100 Euro Sockelbetrag plus 100 Euro pro m² bei Standardkollektoren (bzw. 140 Euro pro m² bei Vakuum-Kollektoren), max. 3.800 Euro
- Gefördert werden neue Anlagen, Erweiterung oder der Austausch bestehender Anlagen
- Die Kollektorfläche (= Aperturfläche) muss mind. 4 m², bei Vakuum-Kollektoren mind. 3 m² betragen
- Bei Erweiterung oder Austausch bestehender Anlagen entfällt der Sockelbetrag.
- Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen
- Ab 1.1.2009 muss für den Kollektor eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegen, sonst verringert sich die Förderung auf 75 Euro statt 100 Euro pro m² (bzw. 110 Euro statt 140 Euro pro m² bei Vakuumkollektoren)
- Der Zuschuss beträgt für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei Wohnungen und bei Wohnheimen 200 Euro/m² für Standard-Kollektoren (bzw. 240 Euro/m² für Vakuum-Kollektoren). Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohnung betragen.
Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark" Richtlinie vorliegt. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen.
Nähere Information: Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144
Förderung thermische Solaranlagen für Betriebe
Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.
Nähere Information:
O.Ö. Energiesparverband,
Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T: 0732-7720-14501


