Erneuerbare Energieträger in der Landwirtschaft
Förderung im Rahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Weitere Förderprogramme (landwirtschaftliche Hackgutheizungen siehe oben) zur Verwendung von
erneuerbarer Energie in der Landwirtschaft:
- Biogasanlagen
- Kleinwasserkraftanlagen:
Beihilfen bis max. 25 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten; Fischaufstiegshilfen - Biomasse-Fernwärmeerzeugungsanlagen: Beihilfen bis max. 25 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
- Anlagen zur Erzeugung von Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
Voraussetzungen:
- Das außerlandwirtschaftliche Einkommen der/des Antragstellers/in einschließlich Ehepartner muss unter 72.746 € bereinigter Bruttobezug liegen.
- Der Betriebsleiter muss mind. 3 ha LN bewirtschaften oder 2 GVE halten.
- Der zu fördernde Betrieb muss einen Arbeitsbedarf von mind. 0,3 Vollarbeitskräften (600 Arbeitskraftstunden) aufweisen.
Nähere Information:
- Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, T: 0732-7720-11833
- O.Ö. Landwirtschaftskammer, T: 0732-6902-0
