Bundes-Umweltförderung
Zielgruppe:
- Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
- Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit.
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschafts- oder der Wohnbauförderung, gefördert werden. Anlagen für Objekte, die überwiegend Wohnzwecken dienen, werden im Rahmen der Wohnbauförderung abgewickelt und sind beim jeweiligen Bundesland einzureichen.
Neue Förderschwerpunkte 2011:
- Umstellung auf LED-Systeme (Förderschwerpunkt: Effiziente Energienutzung – Gebäudebezogene Haustechnik)
- Energieeffiziente Antriebe in Betrieben (Förderschwerpunkt: Effiziente Energienutzung – Prozessorientierte Maßnahmen)
Sanierungsoffensive 2012 für Betriebe:
- Geplant, Details: www.umweltfoerderung.at/Thermische-Gebaeudesanierung
Vereinfachte Förderbedingungen für Standardförderfälle:
- Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW, Anschluss an Fernwärme bis 400 kW, Wärmepumpen bis 400 kW, Solaranlagen bis 100 m²
- in diesen Fällen Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen
- keine Mindest-Investitionssumme
- Pauschalbeträge
- bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus
Beispiel: Pauschalbeträge für Standardförderfälle:
Förderschwerpunkt | Pauschalbetrag* |
Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW | 120 €/kW (0-50 kW) |
Solaranlagen bis 100 m² | 100 €/m² (Standard) |
Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 400 kWth | 85 €/kW (0-80 kW) |
Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 400 kWth | 70 €/kW (0-80 kW) |
Anschluss an Fernwärme bis 400 kW | 56 €/kW (0-100 kW) |
*max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten
Beispiel: Schwerpunkte "Effiziente Energienutzung"
- Wärmerückgewinnung (Abluft, Kälteanlagen, Druckluftsysteme, Mindestinvestitionskosten 5.000 €)
- prozessorientierte Maßnahmen (Erschließung von Niedertemperatur- oder Industrieabwärme, regelungstechnische Maßnahmen, Antriebe)
- gebäudebezogene Haustechnik (energetische Optimierung von heizungs-und raumlufttechnischen Anlagen, Beleuchtung)
Förderhöhen
- Pauschalbeträge bei Standardförderfällen (bis 400 kW), max. 30%
- Energieeffizienz-Maßnahmen: max. 30%
- erneuerbare Energieträger (> 400 kW): max. 25%
- Zuschläge für Nachhaltigkeit (5%) und Öko-Innovation (10%)
Nähere Information:
- Kommunalkredit Public Consulting, www.public-consulting.at (Umweltförderung im Inland)
