Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe:

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit.

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschafts- oder der Wohnbauförderung, gefördert werden. Anlagen für Objekte, die überwiegend Wohnzwecken dienen, werden im Rahmen der Wohnbauförderung abgewickelt und sind beim jeweiligen Bundesland einzureichen.


Neue Förderschwerpunkte 2011:

  • Umstellung auf LED-Systeme (Förderschwerpunkt: Effiziente Energienutzung – Gebäudebezogene Haustechnik)
  • Energieeffiziente Antriebe in Betrieben (Förderschwerpunkt: Effiziente Energienutzung – Prozessorientierte Maßnahmen)


Sanierungsoffensive 2012 für Betriebe:

Vereinfachte Förderbedingungen für Standardförderfälle:

  • Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW, Anschluss an Fernwärme bis 400 kW, Wärmepumpen bis 400 kW, Solaranlagen bis 100 m²
  • in diesen Fällen Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen
  • keine Mindest-Investitionssumme
  • Pauschalbeträge
  • bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus


Beispiel: Pauschalbeträge für Standardförderfälle:

Förderschwerpunkt

Pauschalbetrag*

Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW

120 €/kW (0-50 kW)
  60 €/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)

Solaranlagen bis 100 m²

100 €/m² (Standard)
150 €/m² (Vakuum)

Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 400 kWth

85 €/kW (0-80 kW)
45 €/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)

Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 400 kWth

70 €/kW (0-80 kW)
35 €/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)

Anschluss an Fernwärme bis 400 kW

56 €/kW (0-100 kW)
32 €/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)

*max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten

 
Beispiel: Schwerpunkte "Effiziente Energienutzung"

  • Wärmerückgewinnung (Abluft, Kälteanlagen, Druckluftsysteme, Mindestinvestitionskosten 5.000 €)
  • prozessorientierte Maßnahmen (Erschließung von Niedertemperatur- oder Industrieabwärme, regelungstechnische Maßnahmen, Antriebe)
  • gebäudebezogene Haustechnik (energetische Optimierung von heizungs-und raumlufttechnischen Anlagen, Beleuchtung)


Förderhöhen

  • Pauschalbeträge bei Standardförderfällen (bis 400 kW), max. 30%
  • Energieeffizienz-Maßnahmen: max. 30%
  • erneuerbare Energieträger (> 400 kW): max. 25%
  • Zuschläge für Nachhaltigkeit (5%) und Öko-Innovation (10%)

Nähere Information:

- Kommunalkredit Public Consulting, www.public-consulting.at (Umweltförderung im Inland)

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