Effiziente Energienutzung

Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.

Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf  GewO beschränkt);
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
  • Contractoren

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, gefördert werden.

Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 neu geregelt. Es gelten folgende neue Bestimmungen:

 

Förderschwerpunkte:

Wärmerückgewinnung:

Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie, insbesondere:

  • Abluftwärmerückgewinnung in bestehenden Gebäuden;
  • Wärmerückgewinnung bei bestehenden und neu installierten gewerblichen Kälteanlagen;
  • Wärmerückgewinnung bei bestehenden und neu installierten Druckluftversorgungssystemen
  • bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro; die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mind. 5.000 Euro betragen

 

Gebäudebezogene Haustechnik:
Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie in bestehenden Gebäuden, insbesondere:

  • Energetische Optimierung von heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen (Nachrüstung von Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen von Lüftungsventilatoren und Pumpen, Abwärmenutzung von Klimaanlagen und Abwässern);
  • Beleuchtungsoptimierung (Einbau von Vorschaltgeräten, sensorgeführte Beleuchtungsregelung). Geringfügige Wirtschaftsgüte wie Leuchtmittel werden nicht gefördert;
  • die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mind. 10.000 Euro betragen;
  • die durch die beantragten Maßnahmen erzielten Einsparungen müssen in Summe mind. 10% bezogen auf die eingesetzten Energieträger betragen.

 

Prozessorientierte Maßnahmen

Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere

  • Industrielle Abwärmenutzung, Einbindung ins bestehende Wärmeversorgungssysteme, Pufferspeicher, Boiler;
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme;
  • Regelungstechnische Optimierung von industriellen Prozessen;
  • Energieeffiziente Antriebe (Drehzahlregelungen, Kompressortausch o.ä.);
  • Energetische Optimierung von betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen;
  • Prozess- bzw. Verfahrensumstellungen auf alternative, besonders energieeffiziente Technologien;
  • die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mind. 10.000 Euro betragen.

 

Klimatisierung und Kühlung

  • Klimatisierung:

- Adsorptionskältemaschinen und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (z.B. Solarenergie oder Biomasse) oder aus industrieller Abwärme sowie Fernwärme bis zu einer Kälteleistung von 750 kW;
- Free Cooling Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser);

Hinweis: Nicht förderungsfähig sind Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus fossilen Quellen.

 

  • Bereitstellung von Prozesskälte:

Prozesskühlanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln wie z.B. CO2 oder Ammoniak (nur unter dem Aspekt des Vorzieheffekts)

Nicht gefördert werden Anlagen, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbauge-setzes (BGBl. I Nr. 113/2008) förderungsfähig sind.

  • Bonus von 5% für begleitende bauliche Maßnahmen (z.B. Abschattung, kontrollierte Wohnraumlüftung), die zu einer Verringerung des Kühlbedarfs führen;
  • Im Falle der Bereitstellung von Prozesskälte unter Verwendung von alternativen Kältemit-teln darf der Fördersatz 35% (und allfällige Zuschläge) nicht überschreiten.

 

Förderhöhe:

  • Standardfördersatz vom 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten bei "de-minimis"-Projekten
  • bei Projekten über der "de-minimis"-Grenze max. 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten

 

Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Lieferbeginn einlagen.

 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpc@kommunalkredit.at
www.public-consulting.at

Landes-Umweltförderung für "Effiziente Energienutzung"

Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst. 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

Seitenanfang