Gebäude-Neubau und Sanierung

 

Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.

Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf   GewO beschränkt);
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
  • Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten;
  • Contractoren (nur bei thermischer Gebäudesanierung).

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, gefördert werden.

Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 neu geregelt. Es gelten folgende neue Bestimmungen:

1. Gewerblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise

 

Förderungsgegenstand:

  • Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in Niedrigenergiebauweise, die die Anforderungen der OIB Richtlinie (Gebäudekategorien 1 bis 11) für den Heizwärmebedarf (HWB*) um 50% und für den Kühlbedarf (KB*) um 20% unterschreiten.

Förderhöhe:

Die Förderung wird abhängig von der erzielten Differenz des Heizwärme- und Kühlbedarfs des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau entsprechend den Anforderungen laut OIB-Richtlinie (Anforderung ab 01.01.2010) gemäß folgenden Pauschalsätzen als „De-minimis“-Förderung ausbezahlt:

  • EUR 0,20 pro kWh erzielter Differenz des Heizwärmebedarfs (HWB*) für das gesamte beheizte Gebäudevolumen und
  • EUR 0,60 pro kWh erzielter Differenz des Kühlbedarfs (KB*) für das gesamte gekühlte Gebäudevolumen des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau entsprechend den Anforderungen gemäß OIB Richtlinie (01.01.2010).

 

Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 35.000 Euro betragen.

Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin einlagen.

2. Thermische Gebäudesanierung

Fördergegenstand:
Herstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Insbesondere können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des Daches;
  • Dämmung der Außenwände;
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens;
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren;
  • Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes;
  • Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende Systeme die zumindest 50% der transparenten Flächen Richtung Süd/West/Ost verschatten).

Förderhöhe:

Der Förderungssatz orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand 2010) für die jeweilige Gebäudekategorie.

 

Standardförderungssatz bezogen auf die umweltrelevanten Investitionskosten abhängig von der Unterschreitung der OIB-Anforderungen:

Unterschreiten der Anforderungen gemäß OIB- Richtlinie für den

Verringerung des Heizwärmebedarfs (HWB*) um mindestens 50% gegenüber dem Bestand

Gebäudekategorie 1-11

Heizwärmebedarf (HWB*) um 25% und Kühlbedarf (KB*) um 20%

Heizwärmebedarf (HWB*) um 15% und Kühlbedarf (KB*) um 10%

Gebäudekategorie 12

LEK-Wert um 25%

LEK-Wert um 15%

LEK-Wert um 50%

Standardförderungssatz

30%

20%

15%

  • Darüber hinaus darf für Projekte über der „de-minimis“-Grenze die Förderung 40% der ermittelten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten nicht überschreiten.

Fördervoraussetzungen:

  • Die entsprechenden Nachweise sind mittels Energieausweis zu führen.
  • Die umweltrelevanten Investitionskosten sind mit EUR 1,70 je kWh Heizwärmebedarfsreduktion (HWB für Standortklima) begrenzt.
  • Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 35.000 Euro betragen.
  • Das zu sanierende Gebäude wurde vor 01.01.1990 (Datum der Baubewilligung) errichtet.
  • Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin einlagen.

 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpc@kommunalkredit.at
www.public-consulting.at

Landes-Umweltförderung für "Gebäude – Neubau und Sanierung"

Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst.

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

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