Förderung Wärmepumpen für Betriebe

Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.

Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf   GewO beschränkt);
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
  • Energieversorgungsunternehmen, Contractoren

Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 neu geregelt. Es gelten folgende neue Bestimmungen:

1. Wärmepumpen bis 400 kW thermischer Leistung

  • Fördergegenstand: Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten
  •  Folgende Pauschalbeträge werden als "de-minimis"-Beihilfe ausbezahlt:

Förderschwerpunkt

Pauschalbetrag*

Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 400 kWth

85 €/kW (0-80 kW)
45 €/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)

Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 400 kWth

70 €/kW (0-80 kW)
35 €/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)

*max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten

  • Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen
  • Mindest-Leistungszahl (COP) von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • bei professioneller Energieberatung im Vorfeld 300 € Beratungsbonus
  • bei Solaranlagen für Kühlzwecken sind unabhängig von der Kollektorgröße die für "Solaranlagen ab 100 m²" erforderlichen Unterlagen beizubringen
  • Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen

 

2. Wärmepumpen ab 400 kW thermischer Leistung und Wärmepumpen zur Raumkühlung

Fördergegenstand:

Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten sowie Wärmepumpen, die auch zur Raumkühlung genutzt werden

Förderhöhe:

  • Standardfördersatz von 15% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten
  • darüber hinaus max. 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten bei Projekten über der "de-minimis"-Grenze
  • Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen
  • Mindest-Leistungszahl (COP) von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • Mindestinvestsumme: 10.000 Euro

 

Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Lieferbeginn einlagen.

 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714, Fax: 01/31 6 31-104
kpc@kommunalkredit.at
www.public-consulting.at

Landes-Umweltförderung für Wärmepumpen

Bedingt durch die ab 1.10.2009 geänderte Bundes-Umweltförderung wurde auch die Landes-Umweltförderung an die geänderten Voraussetzungen angepasst. 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

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