Mehrgeschoßiger Wohnbau
1. Neubau
- Für den mehrgeschossigen Wohnbau gibt es energetische Mindestanforderungen, die Förderbeträge sind von der erreichten Energiekennzahl abhängig.
- Mindeststandard ab 01. 01. 2010: Niedrigenergiehaus mit 30 kWh/m² und Jahr (A/V 0,8)
- Daneben gibt es eine Erhöhung des Förderungsdarlehens um je 20 Euro je m² Wohnnutzfläche bei Errichtung einer Biomasse-Heizanlage, Solaranlage oder wenn ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden
- Voraussetzungen:
- Eine wassergeführte Solaranlage mit einer Kollektormindestgröße (Aperturfläche) von 2,5 m² pro Wohnung ist verpflichtend vorzusehen. Vom Einbau einer Solaranlage kann abgesehen werden, wenn eine ganzjährige Nah- bzw. Fernwärmeversorgung, die überwiegend aus Biomasse, Prozess- oder Abwärme oder Geothermie gewonnen wird, gegeben ist, oder wenn der Einbau einer Solaranlage aus klimatischen Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
- Kohle, Heizöl und Elektroheizungen als Hauptheizsystem dürfen nicht verwendet werden.
Nähere Information:
- Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144, Abt. Umweltschutz, T: 0732/7720-14501
- O.Ö. Energiesparverband, T: 0800-205-206
Weitere Förderungen:
Die Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2008 sieht Anlagen-Contracting (Biomasse-, Solaranlagen) auch im mehrgeschossigen Wohnbau vor.
siehe auch Energie-Contracting-Programm (ECP)
2. Sanierung von Eigenheimen, Eigentums- und Mietwohnungen
Ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 25 % zu einem Darlehen wird von der Wohnbauförderung gewährt, dessen Umfang von der Höhe der förderbaren Kosten abhängt.
Maximale Darlehenshöhe bei:
- Sanierungsarbeiten innerhalb einer Wohnung (förderbare Kosten inkl. MWSt): 7.500 Euro
- Sanierung von Eigenheimen bis zu 3 Wohnungen (förderbare Kosten inkl. MWSt.): 37.000 Euro
3. Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen
- Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüssen gewährt werden, beträgt höchstens 80 % der förderbaren Kosten, max. 800 Euro pro m2 Wohnnutzfläche.
- Die Sanierungskosten müssen 43 Euro pro m² Wohnnutzfläche übersteigen.
- Für besonders energiesparende Sanierung wird entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes nach der Sanierung ein höherer Annuitätenzuschuss gewährt, wenn die Energiekennzahl gemäß Oö. Bautechnikverordnung folgende Werte nicht übersteigt:
30 % Annuitätenzuschuss:
AB/VB größer gleich 0,8 | 80 kWh/m²a (ab 01.01. 2010 75 kWh/m²a) |
AB/VB kleiner gleich 0,2 | 40 kWh/m²a (ab 01.01.2010 35 kWh/m²a) |
AB/VB zwischen 0,2 und 0,8 | linear ansteigend von 40 bis 80 kWh/m²a |
35 % Annuitätenzuschuss:
AB/VB größer gleich 0,8 | 60 kWh/m²a |
AB/VB kleiner gleich 0,2 | 30 kWh/m²a |
AB/VB zwischen 0,2 und 0,8 | linear ansteigend von 30 bis 60 kWh/m²aoder 20 + 50* AB/VB |
40 % Annuitätenzuschuss:
AB/VB größer gleich 0,8 | 45 kWh/m²a |
AB/VB kleiner gleich 0,2 | 22,5 kWh/m²a |
AB/VB zwischen 0,2 und 0,8 | linear ansteigend von 22,5 bis 45 kWh/m²a oder 15 + 37,5* AB/VB |
Passivhaus:
40 % Annuitätenzuschuss | 15 kWh/m²a |
Nähere Information: Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144, Abt. Umweltschutz, T: 0732-7720-14501
