Mehrgeschoßiger Wohnbau

1. Neubau

  • Für den mehrgeschossigen Wohnbau gibt es energetische Mindestanforderungen, die Förderbeträge sind von der erreichten Energiekennzahl abhängig.
  • Mindeststandard ab 01. 01. 2010: Niedrigenergiehaus mit 30 kWh/m² und Jahr (A/V 0,8)
  • Daneben gibt es eine Erhöhung des Förderungsdarlehens um je 20 Euro je m² Wohnnutzfläche bei Errichtung einer Biomasse-Heizanlage, Solaranlage oder wenn ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden
  • Voraussetzungen:
    - Eine wassergeführte Solaranlage mit einer Kollektormindestgröße (Aperturfläche) von 2,5 m² pro Wohnung ist verpflichtend vorzusehen. Vom Einbau einer Solaranlage kann abgesehen werden, wenn eine ganzjährige Nah- bzw. Fernwärmeversorgung, die überwiegend aus Biomasse, Prozess- oder Abwärme oder Geothermie gewonnen wird, gegeben ist, oder wenn der Einbau einer Solaranlage aus klimatischen Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
    - Kohle, Heizöl und Elektroheizungen als Hauptheizsystem dürfen nicht verwendet werden.

Nähere Information:

  • Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144, Abt. Umweltschutz, T: 0732/7720-14501
  • O.Ö. Energiesparverband, T: 0800-205-206

Weitere Förderungen:

Die Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2008 sieht Anlagen-Contracting (Biomasse-, Solaranlagen) auch im mehrgeschossigen Wohnbau vor.

siehe auch Energie-Contracting-Programm (ECP)

2. Sanierung von Eigenheimen, Eigentums- und Mietwohnungen

Ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 25 % zu einem Darlehen wird von der Wohnbauförderung gewährt, dessen Umfang von der Höhe der förderbaren Kosten abhängt.

Maximale Darlehenshöhe bei:

  • Sanierungsarbeiten innerhalb einer Wohnung (förderbare Kosten inkl. MWSt): 7.500 Euro
  • Sanierung von Eigenheimen bis zu 3 Wohnungen (förderbare Kosten inkl. MWSt.): 37.000 Euro

 

3. Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen

  • Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüssen gewährt werden, beträgt höchstens 80 % der förderbaren Kosten, max. 800 Euro pro m2 Wohnnutzfläche.
  • Die Sanierungskosten müssen 43 Euro pro m² Wohnnutzfläche übersteigen.
  • Für besonders energiesparende Sanierung wird entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes nach der Sanierung ein höherer Annuitätenzuschuss gewährt, wenn die Energiekennzahl gemäß Oö. Bautechnikverordnung folgende Werte nicht übersteigt:

30 % Annuitätenzuschuss:

AB/VB größer gleich 0,8

 80 kWh/m²a (ab 01.01. 2010 75 kWh/m²a)

AB/VB kleiner gleich 0,2

 40 kWh/m²a (ab 01.01.2010 35 kWh/m²a)

AB/VB zwischen 0,2 und 0,8

 linear ansteigend von 40 bis 80 kWh/m²a
oder 26,66 +66,66* AB/VB


35 % Annuitätenzuschuss:

AB/VB größer gleich 0,8

60 kWh/m²a

AB/VB kleiner gleich 0,2

30 kWh/m²a

AB/VB zwischen 0,2 und 0,8

linear ansteigend von 30 bis 60 kWh/m²aoder 20 + 50* AB/VB


40 % Annuitätenzuschuss:

AB/VB größer gleich 0,8

45 kWh/m²a

AB/VB kleiner gleich 0,2

22,5 kWh/m²a

AB/VB zwischen 0,2 und 0,8

linear ansteigend von 22,5 bis 45 kWh/m²a oder 15 + 37,5* AB/VB


Passivhaus:

40 % Annuitätenzuschuss

15 kWh/m²a


Nähere Information:
Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144, Abt. Umweltschutz, T: 0732-7720-14501

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