Förderung für den Neubau von Eigenheimen

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Bei der Errichtung von Eigenheimen beträgt das geförderte Hypothekardarlehen
- Oö. Niedrigenergiehaus: 48.000 Euro
NEZ ≤ 36 kWh/m² und Jahr
Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Oö. Niedrigenergiehaus kann über eine NEZ kleinergleich 36 kWh/m² und Jahr erbracht werden, wobei die NEZ* kleinergleich 45 kWh/m² und Jahr (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) sein muss. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem (siehe "Weitere Voraussetzungen") ist erforderlich.
ODER
NEZ ≤ 45 kWh/m² und Jahr mit 8 m² Solaranlage oder 2 kWp PV
Die Erfüllung der Anforderungen an das Oö. Niedrigenergiehaus kann auch durch den Einsatz besonderer Kombinationen mit klimarelevanten Heizsystemen nachgewiesen werden. Eine NEZ* von kleinergleich 45 kWh/m² und Jahr (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) ist Voraussetzung, sowie ein Heizsystem mit Biomasse oder eine elektrische Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl von zumindest 4,0 bzw. 3,5 bei Luftwärmepumpe), oder Gas- und Flüssiggas-Brennwertgerät, oder Nah-/Fernwärme (aus hocheffizienter KWK-Anlage oder aus zumindest 80% erneuerbarer Energie), jeweils kombiniert mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak.
ODER
Nachweis über fGEE
Die Erfüllung der Anforderung an das Oö. Niedrigenergiehaus kann auch mittels Gesamtenergie-Effizienz-Faktors (fGEE) nachgewiesen werden. Dieser darf für das geplante Haus nicht gößer sein, als der fGEE bei dem Haus gleicher Geometrie mit einer NEZ von 36 kWh/m² und Jahr mit einer Haustechniksystem-Referenzausstattung gemäß OIB RL6. Eine NEZ* von kleinergleich 45 kWh/m² und Jahr (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) ist Voraussetzung, sowie ein innovatives klimarelevantes Heizsystem (siehe "Weitere Voraussetzungen").
- Oö. Niedrigstenergiehaus: 51.000 Euro
Das Oö. Niedrigstenergiehaus hat eine NEZ von kleinergleich 30 kWh/m² und Jahr. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem (siehe "Weitere Voraussetzungen") ist erforderlich.
- Oö. Minimalenergiehaus: 59.000 Euro
Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Oö. Minimalenergiehaus wird über eine NEZ von kleinergleich 10 kWh/m² und Jahr erbracht. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem (siehe "Weitere Voraussetzungen") ist erforderlich.
ODER
Die Erfüllung der Anforderung an das Oö. Minimalenergiehaus kann auch mittels Gesamtenergie-Effizienz-Faktor (fGEE) erbracht werden. Dieser darf für das geplante Haus nicht höher sein, als der fGEE bei dem Haus gleicher Geometrie mit einer NEZ von 10 kWh/m² und Jahr mit einer Haustechniksystem-Referenzausstattung berechnet gemäß OIB RL6. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist Voraussetzung (siehe "Weitere Voraussetzungen").
Zusätzlich werden Steigerungsbeträge gewährt:
- Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens um 10.000 Euro für jedes Kind, das im gemeinsamen Haushalt des Förderungswerbers lebt, wenn der Förderungswerber (Grundeigentümer) für das Kind Familienbeihilfe bezieht und die Kindesmutter auch Förderwerberin ist oder mit dem Förderungswerber verheiratet ist. Für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren ab Datum der Zusicherung geboren werden, kann der Förderungsnehmer eine Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens um 10.000 Euro beantragen.
- Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 3.000 Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. (Details siehe Merkblatt)
- 8.000 Euro für Verwendung von ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke/erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnbauförderung:
Die Eigenheimverordnung sieht den Einsatz eines der untenstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem als Fördervoraussetzung vor.
- Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz,…).
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern (Händlermix, siehe e-control) erzeugt wird.
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche kombiniert.
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1 kWpeak kombiniert.
- Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.
- Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %.
- Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche.
- Erdgas-Brennwert-Anlage betrieben mit zumindest 30 % Biogas.
Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden
- Ökologische Mindestkriterien:
- Brennwerttechnik bei Gaskessel
- raum- bzw. zonenweise Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventile)
- Niedertemperaturverteilsystem (Vor-/Rücklauftemperatur max. 55/45°C)
- nur Umwälzpumpen der Klasse A, A+ und A++
- wassergetragenes Heizsystem (ausgenommen Passivhäuser)
- kein elektrischer Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung
- Nachweis über die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung
- luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert von höchstens 1,5 [1/h] (Niedrigstenergiehäuser) bzw. 0,6 [1/h] (Passivhäuser)
- Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung
- fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme
- HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe
Nähere Information: O.Ö. Energiesparverband (T: 0800-205-206 oder 0732-7720-14860) und Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung (T: 0732-7720-14144)
Reihenhäuser & Doppelhäuser
Gefördert wird die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Mit dem Reihenhaus - und Doppelhauszuschlag - werden nur Niedrigstenergie- und Minimalenergiehäuser gefördert. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen. Das Eigenheim muss eine Mindestgröße von 80 m² Wohnnutzfläche aufweisen.
Niedrigstenergiehaus | max. 30 kWh/m²a | 69.000 Euro |
Minimalenergiehaus | max. 10 kWh/m²a oder äquivalenter fGEE zu erreichen bzw. zu unterschreiten | 77.000 Euro |
Bei Errichtung in Form eines Mietkaufes beträgt das geförderte Hypothekardarlehen:
- Niedrigstenergiehaus: 85.000 Euro
- Minimalenergiehaus: 92.000 Euro
Reihenhäuser mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl von mehr als 30 kWh/m²a werden nicht gefördert.
Zusätzlich zum Sockelbetrag werden Steigerungsbeträge gewährt (siehe Eigenheim)
Bei Eigenheimen als Teil einer Gesamtanlage erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um 3.000 Euro bei Errichtung einer oberirdischen Einzelgarage und um 6.600 Euro bei Errichtung eines Tiefgaragenabstellplatzes, wenn die Tiefgarage zwingend von der Baubehörde vorgeschrieben wird.
Information:
- O.Ö. Energiesparverband, T: 0800-205-206
- Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732/7720-14144 od. -14143
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- Wie erreiche ich niedrige Heizkosten?
- Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll?
- Wie senke ich die Energiekennzahl?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Welches Heizungssystem passt für mein Haus?
- Wie wird mein Haus behaglich? Wie durchblicke ich die Informationsflut?
- Wie kann ich kostengünstig und energieeffizient bauen?
Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Energieberater des O.Ö. Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Für alle die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des O.Ö. Energiesparverbandes des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns.
- Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.
- Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige Berater.
So kommen Sie zu einer Beratung:
- telefonisch unter 0800-205 206
- per Internet-Formular
- per e-mail (officeesv.orat)
Wir melden uns dann bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin, der Berater steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Die Beratungen finden in 12 Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch ohne Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des O.Ö. Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.30 Uhr) in Linz möglich.
Die Beratung wird vom Land OÖ/Abt. Wohnbauförderung ermöglicht.
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