Sanierung

Nutzen Sie die kostenlose und produktunabhängige Energieberatung bei Sanierung und Renovierung!

Wer die Sanierung eines Eigenheimes plant oder z.B. die Neuanschaffung einer Heizung überlegt, erhält eine individuelle Energieberatung. In den meisten Fällen findet die Beratung vor Ort statt. Die Beratung ist dann auch die Grundlage für das kostenlose Energiesparzertifikat für die Wohnbauförderung.

Sie können die kostenlose und produktunabhängige Energieberatung gleich hier mittels Internet-Formular anfordern.
Sie können die Beratung natürlich auch per e-mail (officeesv.orat) oder telefonisch (0800-205 206) anfordern.

1. Eigenheime - Häuser bis zu 3 Wohnungen (EFH) für Förderansuchen ab 1.7.2012

Wie wird gefördert?

Die Sanierungsförderung besteht alternativ in der
1. Gewährung von Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen,
2. Zuschüssen zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder
3. in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss.
Eine Splittung der Förderarten ist nicht zulässig.

Nutzen Sie möglichst rasch die produktunabhängige und kostenlose Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband.
So kommen Sie zu einer Beratung:
•    telefonisch unter 0800-205-206
•    per Internet-Formular
•    per e-mail (officeesv.orat)


1. Annuitätenzuschüsse zu einem Bankdarlehen

Maßnahmen

NEZ-Obergrenze

AZ-Förderung

Laufzeit

Bauteilsanierung

Einzelbauteilanforderungen (Details a)

20 Prozent

15 Jahre

Sanierungsstufe I

maximal 75 kWh/m²a (Details b)

25 Prozent

15 Jahre

Sanierungsstufe II

maximal 65 kWh/m²a (Details b)

30 Prozent

15 Jahre

Sanierungsstufe III

maximal 45 kWh/m²a (Details b)

35 Prozent

15 Jahre

Minimalenergiehaus-Sanierung

maximal 15 kWh/m²a (Details b)

40 Prozent

25 Jahre


Höhe des mit Annuitätenzuschuss geförderten Darlehens:

Sanierung des bestehenden Wohngebäudes (mindestens 20 Jahre alt) Bestandsförderung

1 Wohnung 1)

37.000 Euro

Minimalenergiehaus 1)

40.000 Euro

2 oder 3 Wohnungen 1)

45.000 Euro

Denkmalgeschütztes Gebäude im Ortskern

+ 8.000 Euro

1) davon maximal 6.000 Euro für Grundrissänderungen, Elektro- und Wasserinstallation   

Erweiterung (auch zusätzlich zur Bestandsförderung)

Einbau von zusätzlichem Wohnraum (max. 250 Euro/m²) 2)

20.000 Euro

Zubau bzw. Aufstockung von zusätzlichem Wohnraum (max. 370 Euro/m²) 2)

30.000 Euro

Bei Kombination von Zu- und Einbau pro Wohnung 2)

30.000 Euro (max.)

2) pro Wohnung bzw. Wohnungserweiterung   

Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude

1 Wohnung

37.000 Euro

Minimalenergiehaus

40.000 Euro

2 Wohnungen

45.000 Euro

3 Wohnungen

50.000 Euro

Zusätzlich   

Verwendung ökologischer Dämmstoffe

+ 5.000 Euro

Landesbonus (Bauzuschuss)

+ 375 Euro


2. Nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens


Die maximale Darlehenshöhe beträgt das 1,5-fache des dem Annuitätenzuschuss zugrunde liegenden Darlehensnominales. Die Höhe des Zuschusses wird auf Basis des ermittelten Förderbarwertes des Annuitätenzuschusses festgelegt. Die Laufzeit des bezuschussten Darlehens beträgt 30 Jahre. Der Innenausbau (Handwerkerbonus) wird bei dieser Variante nicht gefördert. Das Darlehen muss im Grundbuch sichergestellt werden.


3. Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss


Der nichtrückzahlbare Bauzuschuss wird mit einem Abschlag von 40 Prozent vom Barwert des Annuitätenzuschusses berechnet.

Beispiel:

Basis Darlehen
Annuitätenzuschuss (AZ) 37.000,00 Euro
Basis Darlehen (1,5 fach) 55.500,00 Euro
Zuschuss zur Rückzahlung
Zinssatz z.B. 3 Prozent

AZ Prozent

Jahre

AZ halbjährlich

Jahre

Zuschuss halbjährlich

Bauzuschuss

20 Prozent

15

308,13 Euro

30

165,45 Euro

4.440,00 Euro

25 Prozent

15

385,16 Euro

30

207,18 Euro

5.550,00 Euro

30 Prozent

15

462,19 Euro

30

249,04 Euro

6.660,00 Euro

35 Prozent

15

539,23 Euro

30

297,03 Euro

7.770,00 Euro

40 Prozent

25

422,86 Euro

30

333,14 Euro

8.880,00 Euro


Was wird gefördert?

Gefördert wird die energiesparende Sanierung von Eigenheimen und Kleinhausbauten mit bis zu 3 Wohnungen. Die Erteilung der Baubewilligung des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Bei Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- oder Einbau muss die Erteilung der Baubewilligung des zu erweiternden Hauses zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens mindestens 10 Jahre zurückliegen. Der Nachweis über die energetischen Voraussetzung (U-Werte oder Nutzheiz-Energiekennzahl) erfolgt hier durch ein kostenloses Energiesparzertifikat des OÖ Energiesparverbandes.

Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt zum Förderformular SGD-Wo/E-5, insbesondere zu den Förderhöhen und zusätzlichen Voraussetzungen. Dieses Formular finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.

a) energiesparende Sanierung von Einzelbauteilen (Bauteilsanierung) und Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- oder Einbau

Wird eine Teilsanierung durchgeführt – z.B. eine Sanierung der obersten Geschoßdecke, Kellerdecke, Teile der Außenwände oder ein Fenstertausch - kann um die Förderung für energiesparende Sanierung von Einzelbauteilen angesucht werden. Dies gilt auch für die Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- oder Einbau.
Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnte auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen die erforderliche Nutzheiz-Energiekennzahl für eine gesamthafte Sanierung erreicht werden (siehe Punkt „gesamthafte energiesparende Sanierung“).

Wie ist die Vorgangsweise?

  1. Schicken Sie bitte möglichst vor Beginn der Sanierung eine vollständig ausgefüllte Bauteilbeschreibung an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz.
  2. Der OÖ Energiesparverband prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen bei erreichten Mindest-Wärmedämmwerten ein Energiesparzertifikat.
  3. Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen wird beim Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung um die Förderung angesucht. Bitte legen Sie dem Förderantrag SGD-Wo/E-5 neben den anderen erforderlichen Unterlagen ihr Energiesparzertifikat bei.
  4. Es werden Kontrollen der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.


Wie erreichen Sie die geforderten Mindest-Wärmedämmwerte (U-Werte)?
Für die konkrete Beurteilung gelten für folgende Bauteile Mindest-Wärmedämmwerte (Mindest-U-Werte):

  • Außenwände und Wände gegen den Dachraum und Garagen max. 0,25 W/m²K (z.B.: 25 cm Ziegelwand mit 14 cm Vollwärmeschutz)
  • Dämmstärke in der Fensterlaibung mind. 3 cm
  • auskragende Decken / Terrassen über Wohnraum / Flachdach / oberste Geschoßdecke max. 0,15 W/m²K (z.B.: Betondecke mit 26 cm Dämmplatten)
  • Dachschrägen max. 0,18 W/m²K (z.B.: Dämmung zwischen den Sparren mit 24 cm)
  • Fenster und Fenstertüren gegen Außenluft Uw max. 1,20 W/m²K gemäß Prüfungszeugnis
  • Austausch des Fensterglases auf Wärmeschutzverglasung Ug max. 1,1 W/m²K
  • Decke zu unbeheiztem Keller max. 0,35 W/m²K; im Falle einer Fußbodenheizung ≤ 0,28 W/m²K (z.B.: 10 cm bis 14 cm Dämmung auf der Unterseite)
  • erdberührte Wände und Fußböden max. 0,35 W/m²K (z.B.: 10 cm Dämmung im Fußbodenaufbau)
  • Unbeheizter Keller gegen Außenluft ≤ 0,5 W/m²K (z.B.: 10 cm Sockeldämmung)
  • Decken gegen Garagen ≤ 0,25 W/m²K (z.B.: 12 cm Dämmung auf der Garagendecke)


Die Mindest-U-Werte bei Zubau oder Einbau müssen erreicht werden.

Was geschieht, wenn die Mindest-Wärmedämmwerte nicht erreicht werden?
Bei einer Überschreitung der Mindest-Wärmedämmwerte gibt es die Möglichkeit im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen. Im Anschluss erhalten Sie ein Energiesparzertifikat über die förderfähigen Bauteile und Sie können um Sanierungsförderung ansuchen. Bei Überschreiten der Mindest-Wärmedämmwerte wird keine Förderung gewährt.

b) gesamthafte energiesparende Sanierung (Sanierungsstufen I-III, Minimalenergiehaus-Sanierung):

Bei der gesamthaften Sanierung wird in der Regel das ganze Haus „rundherum“ wärmegedämmt – dafür ist für das gesamte Haus eine niedrige Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) notwendig. Eine niedrigere Energiekennzahl ermöglicht eine höhere Förderstufe.
Die Förderstufen sind bei einer erreichten NEZ von max. 75, 65 bzw. 45 oder 15 kWh/m² pro Jahr.

Wie ist die Vorgangsweise?

  1. Schicken Sie bitte möglichst vor Beginn der Sanierung einen Bauplan und eine vollständig ausgefüllte Bauteilbeschreibung an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz.
  2. Unser Energieberater vereinbart mit Ihnen den Termin für die kostenlose Energieberatung vor Ort.
  3. Der OÖ Energiesparverband errechnet aus Ihren Unterlagen die Nutzheiz-Energiekennzahl.
  4. Nach absolvierter Beratung und mit dem Erreichen der erforderlichen Nutzheiz-Energiekennzahl wird Ihnen ein Energiesparzertifikat zugeschickt.
  5. Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen wird beim Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung um die Förderung angesucht. Bitte legen Sie dem Förderantrag SGD-Wo/E-5 neben den anderen erforderlichen Unterlagen und ihr Energiesparzertifikat bei.
  6. Es werden Kontrollen der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.


Wie erreichen Sie die geforderte Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ)?

Die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) ist ein Maß für den jährlichen Heizwärmebedarf je Quadratmeter. Positiv auf eine niedrige NEZ wirken sich gute Dämmeigenschaften der Bauteile (niedrige U-Werte), eine kompakte Bauweise, ev. eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung und die Südausrichtung des Gebäudes aus.

Eine gesamthafte energiesparende Sanierung könnte zum Beispiel so aussehen:

  • Außenwände mit 14 cm bis 20 cm Wärmedämmung
  • Kellerdecke mit 8 cm bis 14 cm Wärmedämmung (ev. von unten)
  • oberste Geschoßdecke mit 25 cm bis 30 cm Wärmedämmung
  • Fenster mit Wärmeschutzverglasung (Uw = 1,2 bis 0,8 W/m²K – Wärmedurchgangskoeffizient für das gesamte Fenster)

Auch bei einer Teilsanierung könnten Sie eine NEZ unter 75 kWh/m² und Jahr erreichen, wenn Sie schon früher Außenbauteile maßgeblich verbessert haben.

Die Förderstufe "Minimalenergiehaus" ist mit besonders hohen Dämmstärken, wärmebrückenfreiem und luftdichtem Bauen und einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zu erreichen.

Was geschieht, wenn Sie die Nutzheiz-Energiekennzahl nicht erreichen?
Bei einer Überschreitung der NEZ gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich im Rahmen der Energieberatung zu weiteren Maßnahmen schriftlich verpflichten (z. B. zusätzliche Dämmung anderer Bauteile oder höhere Dämmstärken). Sie erhalten dann von uns ein Energiesparzertifikat und können um die Sanierungsförderung ansuchen. Ist eine Verbesserung auf die geforderte Energiekennzahl nicht möglich, können Sie bei Einhaltung der Mindestdämmwerte um die energiesparende Sanierungsförderung für Einzelbauteile ansuchen (siehe oben).

Baubeginn kürzer als 20 Jahre zurück
Wenn vor der Sanierung die Nutzheiz-Energiekennzahl über 100 kWh/m² und Jahr beträgt und nach erfolgter Sanierung eine NEZ von unter 65 kWh/m² und Jahr erreicht wird, kann das Datum der Baubewilligung kürzer als 20 Jahre zurück liegen.

Erhöhte Förderung für nachwachsende Dämmstoffe

Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet erhöht sich das Darlehen um 5.000,- Euro. Sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke / Dach, Kellerdecke, erdanliegender Boden – ausgenommen erdberührte Dämmung) müssen zu 100% mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende Dämmstoffe sind zum Beispiel: Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit λ muss kleinergleich 0,06 W/mK sein. Zum Nachweis sind diese Materialien exakt auf den vorgelegten Rechnungen auszuweisen.

Ökologische Mindestkriterien gemäß Wohnhaussanierungsverordnung 2012:

  • HFKW und HFCKW-freie Bau- und Dämmstoffe
  • bei Einbau einer Lüftungsanlage luftdichte Gebäudehülle n50 unter 1,5 [1/h]
  • Fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs-/abgabe-Systeme
  • Bei Erneuerung der Heizanlage ist ein wassergetragenes System vorzusehen (Ausnahme Minimalenergiehaus mit einer NEZ von kleinergleich 15 kWh/m²a)
  • Bei gesamthafter Erneuerung des Warmwasserbereitungssystems sind elektrische Durchlauferhitzer nicht zulässig
  • Bei Erneuerung der Heizungsumwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU Energie Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig.


Was bietet die Energieberatung?


Bei der kostenlosen, produktunabhängigen Energieberatung werden Sie über weitere Einsparmöglichkeiten informiert und haben die Möglichkeit, mit erfahrenen Berater/innen Ihr gesamtes Sanierungs- bzw. Bauvorhaben zu besprechen (Baumaterialien, Heizung, Warmwasserbereitung, ...).

Für allgemeine Fragen zur Wohnhaussanierungsförderung (förderbare Kosten, Förderhöhen, Einkommensgrenzen, …) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732 7720 DW 14143 oder DW 14144; das Antragsformular SGD-Wo/E-5 finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
OÖ Energiesparverband
Tel. 0732/7720-14860   Fax -14383
Landstraße 45, 4020 Linz
eMail: infoenergiesparverbandat
Energiespar-Hotline 0800/205 206


2. Eigentums- und Mietwohnungen (Whg)

  • Für ein Darlehen eines Geldinstitutes mit einer Laufzeit von 15 Jahren wird ein Annuitätenzuschuss (Zinsen + Tilgung) im Ausmaß von 20 % oder Bauzuschuss (siehe oben unter Pkt. 1) gewährt.
  • Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung höchstens 7.500 Euro. Zusätzlich für den Fernwärmeanschluss höchstens 2.000 Euro.
  • Förderbare Maßnahmen sind:
    - Fensteraustausch (Gesamt-U-Wert von max. 1,2 W/m²K)
    - Fernwärmeanschluss (nur für Wohnungen in Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen)
    - Glastausch (U-Wert Glas von max. 1,1 W/m²K)

Voraussetzungen:

  • Die Wohnung muss vom Eigentümer/in oder Mieter/in als Hauptwohnsitz genutzt werden
  • Die Erteilung der Baubewilligung für das sanierte Objekt muss zum Zeitpunkt des Sanierungsansuchens mindesten 20 Jahre zurückliegen. Bei Anschluss der Fernwärme ist der Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung nicht maßgebend.

Nähere Information: Land OÖ., Abteilung Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144

3. Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen (MFH)

nähere Informationen unter: www.land-oberoesterreich.gv.at

4. Bundesförderung thermische Sanierung

Sanierungsscheck für Private 2013

Befristete Förderaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive

  • Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude die älter als 20 Jahre sind
  • Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.
  • Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.
  • Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden.
  • Start der Förderaktion am 14.1.2013, Einreichungen sind bis 31.12.2013 möglich
  • Bei Antragstellung bis zum 30.6.2013 und der Umsetzung aller maßnahmen bis zum 31.3.2014 erhöht sich die Förderung für die thermische Sanierung inkl. Umstellung des Wärmeerzeugungssystems auf bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. auf maximal 9.000 Euro.
  • Formblätter zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich, sowie unter: www.sanierungsscheck2013.at 
  • Details siehe Info-Blatt

5. Thermische Gebäudesanierung für Betriebe 

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