ÖKOP Biogas
Zielsetzung
Zur Forcierung von Ökostromtechnologien und zur Steigerung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern für die Stromerzeugung in Oberösterreich wurde das Ökostrom-Programm (ÖKOP) Oberösterreich eingerichtet. Die Ausweitung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen zur Stromerzeugung ist im Aktionsplan des OÖ Energiekonzeptes ENERGY 21 vorgesehen.
Mit diesem Förderungsprogramm soll ein zusätzlicher Marktimpuls für Ökostrom geschaffen werden.
Biogas entsteht durch den mikrobiellen Abbau organischer Substanz (Biomasse). Es stellt einen Energieträger mit chemischer Bindungsenergie dar, dessen Hauptkomponente das Methan ist.
Die in dieser organischen Substanz enthaltene Energie beruht letztendlich auf der Fähigkeit von Pflanzen, eingestrahlte Lichtenergie der Sonne durch Photosynthese in bio-chemische Energie umzuwandeln. Biogas wird meist als brennbares Gas zum Antrieb von Motoren genutzt, die über einen Generator elektrische Energie sowie nutzbare Abwärme erzeugen.
Zur stärkeren Standardisierung dieser innovativen Technologie und zur Unterstützung der Gesamtkosten (Investition plus Finanzierung) wird für neue Anlagen, für die eine Ertragsgarantie abgegeben wird, eine Investitionsförderung gewährt.
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen (mit Ausnahme des Bundes und der mehrheitlich in seinem Eigentum stehenden juristischen Personen).
Förderungsgegenstand
- Neubau (Neuanlage lt. Ökostromgesetz) von Biogasanlagen bis zu 1 MW elektrischer Engpassleistung der Gesamtanlage.
Förderungsfähig sind
- Biogasanlagen, die von einem dazu befugten Planer als Komplettanlagen errichtet werden und für die eine schriftliche Funktionsgarantie bzw. Ertragsgarantie bei standardisierten Bedingungen abgegeben wird.
Nicht förderbar sind
- Biogasanlagen, die nicht als Komplettanlage errichtet werden und für die keine Funktionsgarantie bzw. Ertragsgarantie vorliegt.
- Anlagenerweiterungen, soweit es sich nicht um eine Neuanlage gemäß Ökostromgesetz handelt.
Förderungsbasis
Förderungsbasis sind die gesamten nachgewiesenen ökostromrelevanten Investitionskosten (excl. Umsatzsteuer) für die Komplettanlage. Diese errechnen sich durch Abzug der wärmerelevanten Investitionskosten von den Gesamtkosten.
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine "De-minimis"-Förderung.
Förderungssatz
Standardförderungssatz: einmaliger Investitionszuschuss, max. 25 % der gesamten ökostromrelevanten Investitionskosten, max. 1.200,- Euro pro kW Engpassleistung
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Fördermittel besteht nicht!
Förderungsvoraussetzungen
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Projektdurchführung einlangen.
- Die gesamten ökostromrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 10.000,- Euro betragen.
- Anerkennung als Ökostromanlage
- Wärmenutzungskonzept
- periodische Qualitätskontrolle und Übermittlung der Anlagendaten der ersten drei Jahre nach Inbetriebnahme an den O.Ö. Energiesparverband
- verpflichtende Teilnahme des Anlagenbetreibers an einer spezifischen Ausbildungsmaßnahme wie z.B. einer Betreiberschulung
- erforderliche Bewilligungen und Bescheide
- allfällige andere Landesförderungen sind vorrangig zu nutzen (landwirtschaftliche Anlagen ohne Kofermentation)
- andere gewährte oder zugesagte Förderungen sind in Abzug zu bringen
- spätestens ein Jahr nach Förderzusicherung muss mit dem Bau der Anlage begonnen werden
Erforderliche Unterlagen
- Förderungsansuchen
- Angebote für die zur Förderung beantragten Anlagen
- Funktions- bzw. Ertragsgarantie bei standardisierten Bedingungen (in schriftlicher Form)
- Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Firmenbuch
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf auf Aufforderung vorzulegen.
Ablauf
- Förderantrag an den O.Ö. Energiesparverband schicken
- Prüfung des Antrages
- Förderentscheidung durch das Land Oberösterreich
- Information über die Förderentscheidung, Unterfertigung der Fördererklärung durch den Projektwerber
- Projektdurchführung
- Projektabrechnung an den Energiesparverband schicken
- Prüfung der Abrechnung und der Daten betreffend die Funktions- bzw. Ertragsgarantie
- Abschluss eines Netzzugangsvertrages mit dem Netzbetreiber und Abschluss eines Vertrages mit dem Ökobilanzgruppenverantwortlichen (APG)
- Auszahlung der Förderung
Informationen
O.Ö. Energiesparverband, Landstr. 45, 4020 Linz, T: 0732-7720-14380
Land OÖ, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, T: 0732-7720-12599
