Neubau von Eigenheimen
So kommen Sie zu Ihrer Wohnbau-Energiespar-Förderung
Seit 1.1.1993 wird in Oberösterreich nach dem Modell des O.Ö. Energiesparverbandes für die Errichtung eines Energiesparhauses eine erhöhte Wohnbauförderung gewährt. Voraussetzung für diese Förderung ist der Nachweis über die energiesparende Bauweise, d.h. dass ein festgelegter Wert der Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) nicht überschritten und ein Energieberatungsgespräch durchgeführt wird.
Die Berechnung der Nutzheiz-Energiekennzahl wird vom O.Ö. Energiesparverband - auf Basis der vom Förderwerber eingereichten Unterlagen - durchgeführt. Die Bauwerber werden dann zu einem Energieberatungsgespräch eingeladen, das von einer geschulten EnergieberaterIn durchgeführt wird.
Ab 1.1.2009 darf die NEZ höchstens 45 kWh/m2 pro Jahr und ab 1.1.2011 höchstens 30 kWh/m2 pro Jahr betragen.
Bei der Errichtung von Eigenheimen beträgt das geförderte Hypothekardarlehen
- 47.000 Euro bei einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von höchstens 45 kWh/m² pro Jahr (Niedrigenergiehaus),
- 54.000 Euro bei einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von höchstens 30 kWh/m² pro Jahr (Niedrigstenergiehaus) und
- 59.000 Euro bei einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von höchstens 10 kWh/m² pro Jahr(Passivhaus).
Zusätzlich zum Sockelbetrag werden Steigerungsbeträge gewährt:
- Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens um 10.000 Euro für jedes Kind, das im gemeinsamen Haushalt des Förderungswerbers lebt, wenn der Förderungswerber (Grundeigentümer) für das Kind Familienbeihilfe bezieht und die Kindesmutter auch Förderwerberin ist oder mit dem Förderungswerber verheiratet ist. Für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren ab Datum der Zusicherung geboren werden, kann der Förderungsnehmer eine Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens um 10.000 Euro beantragen.
- Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 3.000 Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird.
- Bei Eigenheimen als Teil einer Gesamtanlage erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um 3.000 Euro bei Errichtung einer oberirdischen Einzelgarage und um 6.000 Euro bei Errichtung eines Tiefgaragenabstellplatzes, wenn die Tiefgarage zwingend von der Baubehörde vorgeschrieben wird.
- Um 5.000 Euro für Verwendung von ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke/erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnbauförderung:
Die Eigenheimverordnung sieht für Bewilligungen den Einsatz eines der untenstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem als Fördervoraussetzung vor.
- Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz,).
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird zumindest für die ersten drei Jahre nach Bezug nachweislich mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche zur Warmwasserbereitung kombiniert.
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1kW peak kombiniert.
- Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.
- Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %.
- Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 4 m² Aperturfläche ODER der Bezug eines von der Förderstelle anerkannten Erdgas-Biogas-Produktes (für die Dauer der Gewährung der Zinsenzuschüsse der Eigenheimförderung).
Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden
- Ökologische Mindestkriterien:
- Brennwerttechnik bei Gaskesselraum- bzw. zonenweise Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventil)
- Niedertemperaturverteilsystem (Vor-/Rücklauftemperatur max. 55/45°C) nur Umwälzpumpen der Klasse A, A+ und A++
- wassergetragenes Heizsystem (ausgenommen Passivhäuser)
- kein elektrischer Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung
- Nachweis über die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung
- luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert höchstens 1,5 [1/h] (Niedrigstenergiehäusern) bzw. 0,6 [1/h] (Passivhäuser)
- Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung
- fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme
- HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe
Nähere Information: O.Ö. Energiesparverband (T: 0800-205-206 oder 0732-7720-14860) und Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung (T: 0732-7720-14144)
Reihenhäuser & Doppelhäuser
Die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Mit dem Reihenhaus - und Doppelhauszuschlag - werden nur Niedrigstenergie- und Passivhäuser gefördert. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen. Das Eigenheim muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.
Niedrigstenergiehaus | max. 30 kWh/m²a | 72.000 Euro |
Passivhaus | max. 10 kWh/m²a | 77.000 Euro |
Bei Errichtung in Form eines Mietkaufes beträgt das geförderte Hypothekardarlehen:
- bei einer NEZ von höchstens 30 kWh/m² und Jahr 87.000 Euro,
- bei einer NEZ von höchstens 10 kWh/m² und Jahr 92.000 Euro.
Reihenhäuser mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl von mehr als 30 kWh/m²a werden nicht gefördert.
Der dafür erforderliche Nachweis, der Voraussetzung für die erhöhte Förderung ist, wird vom O.Ö. Energiesparverband ausgestellt (Telefon: 0800/205206 - zum Ortstarif aus ganz Oberösterreich).
Zusätzlich zum Sockelbetrag werden Steigerungsbeträge gewährt (siehe Eigenheim)
Pro Jahr werden vom O.Ö. Energiesparverband über 5000 Gebäude bearbeitet.
Die allfälligen Mehrkosten zur Errichtung eines Energiesparhauses werden im Durchschnitt durch die erhöhte Förderung ausgeglichen. Zusätzlich kommt es zu einer Reduktion der Heizkosten und zu verringerten Schadstoffemissionen. Außerdem profitieren von den Investitionen in zusätzliche energiesparende Maßnahmen der heimische Handel, das Gewerbe und die Industrie.
Mit der Einführung der Nutzheiz-Energiekennzahl und damit der gesamtheitlichen energetischen Bewertung von Gebäuden als Förderkriterium ist es dem Land Oberösterreich gelungen, die effiziente Energienutzung in der Wohnbauförderung in vergleichsweise unkomplizierter Weise zu verankern.
Wohnbauförderung - Der schnellste Weg zu Ihrem Geld
Suchen Sie mindestens 8 Wochen vor Baubeginn beim O.Ö. Energiesparverband um die Wohnbauförderung für energiesparende Bauweise an. Damit tragen Sie bei, dass es bei der gesamten Förderabwicklung zu keiner Verzögerung kommt und Sie wertvolle Energiespartipps rechtzeitig vor Baubeginn erhalten.
So kommen Sie noch schneller zur Wohnbauförderung für energiesparende Bauweise des Landes Oberösterreich:
Schritt 1: |
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Schritt 2: |
mind. 8 Wochen vor Baubeginn
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Schritt 3: |
Energieausweis
Baugenehmigung
Wohnbauförderung
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Schritt 4: |
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Information:
- O.Ö. Energiesparverband, T: 0800-205-206
- Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732/7720-14144


