Energiesparendes Bauen & Sanieren
Neubau
Energiesparend bauen bedeutet, durch optimale Gebäudeplanung und gute Wärmedämmung die Wärmeverluste nach außen zu minimieren und solare Gewinne zu nutzen. Die Lüftungsverluste werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung gering gehalten.
Seit 1993 wird in Oberösterreich für die Errichtung eines energiesparenden Hauses nach dem Modell des O.Ö. Energiesparverbandes, im Auftrag der Wohnbauabteilung, eine erhöhte Wohnbauförderung gewährt. Voraussetzung für diese Förderung ist der Nachweis über die energiesparende Bauweise, d.h. dass die "Nutzheiz-Energiekennzahl" (NEZ) nicht überschritten wird. Diese Kennzahl ist ein Maß für den jährlichen Heizenergiebedarf pro Quadratmeter und hilft, ähnlich wie z.B. die Angabe des Benzinverbrauchs pro 100 km bei einem Auto, die Energiesparqualität festzustellen.
Wohnbauförderung – Neubau
Die Förderung zur Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen, gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen besteht bei:
• Reihenhäusern, Doppelhäusern und
• sonstigen Eigenheimen (Mindestgröße 80 m²)in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen, abhängig von der erreichten Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ):
• Oö. Niedrigenergiehaus:
47.000 € bei einer NEZ von höchstens 45 kWh/m² und Jahr. Eigenheime mit einer NEZ von mehr als 45 kWh/m² und Jahr werden nicht mehr gefördert
• Oö. Niedrigstenergiehaus:
54.000 € bei einer NEZ von höchstens 30 kWh/m² und Jahr
• Oö. Passivhaus:
59.000 € bei einer NEZ von höchstens 10 kWh/m² und Jahr
Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens:
• 10.000 € für jedes Kind
• 3.000 € für barrierefreie Bauweise
• 5.000 € für Verwendung von ökologischen Dämmstoffen
aus nachwachsenden Rohstoffen. Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
Bei Reihen- und Doppelhäusern gilt darüber hinaus:
• Erhöhung um 18.000 € sofern die Anlage aus mind. 3 Reihen-bzw. zwei Doppelhäusern besteht (nicht mehr als durchschnittlich 400 m² Grund pro Eigenheim)
• es werden nur Niedrigstenergie- und Passivhäuser gefördert
• die Reihen- und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen
• bei Errichtung in Form eines Mietkaufes beträgt das geförderte Hypothekardarlehen bei einer NEZ von höchstens 30 kWh/m²a -> 87.000 €, bei einer NEZ von höchstens 10 kWh/m²a -> 92.000 €.
Weitere Voraussetzungen:
• innovatives klimarelevantes Hauptheizsystem:
– Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz,…).
– elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern (Händlermix, siehe e-control) erzeugt wird.
– elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche kombiniert, für Förderbewilligungen ab 1.1.2011 bei einer NEZ größer 30 kWh/m² und Jahr mindestens 8 m² Aperturfläche.
– elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1 kWpeak kombiniert, für Förderbewilligungen ab 1.1.2011 bei einer NEZ größer 30 kWh/m² und Jahr mindestens 2 kWpeak.
– Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.
– Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %.
– Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche, für Förderbewilligungen ab 1.1.2011 bei einer NEZ größer 30 kWh/m² und Jahr mindestens 8 m² Aperturfläche.
– Erdgas-Brennwert-Anlage betrieben mit zumindest 30 % Biogas, für Förderbewilligungen ab 1.1.2011 bei einer NEZ größer 30 kWh/m² und Jahr zumindest 60 % Biogas.
• Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden
• Ökologische Mindestkriterien:
– HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe (siehe periodisch aktualisierte Liste des Klimaschutzbeauftragten)
– Brennwerttechnik bei Gaskessel
– selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raumbzw. zonenweisen Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventil)
– Niedertemperaturverteilsystem (Vorlauf-/ Rücklauftemperatur max. 55/45 °C)
– bei Umwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs- Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig
– ein wassergetragenes Heizsystem ist vorzusehen
(ausgenommen bei Passivhäusern)
– Elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasser- Bereitung sind nicht zulässig
– ein Nachweis über die einzuhaltende Vermeidung der sommerlichen Überwärmung gemäß ÖNORM 8110-3 ist auf Verlangen vorzulegen (z.B. bei > 30% Fensteranteil der Außenwand oder > 45% einer Fassade)
– luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 [1/h] bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 [1/h] bei Passivhäusern
– Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung
– fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme.
Nähere Information: Land OÖ.,
Abt. Wohnbauförderung, Tel. 0732/7720-14144
oder O.Ö. Energiesparverband, Tel. 0800-205-206
Sanierung
1. Eigentums- und Mietwohnungen (Whg)
- Für ein Darlehen eines Geldinstitutes mit einer Laufzeit von 15 Jahren wird ein Annuitätenzuschuss (Zinsen + Tilgung) im Ausmaß von 25 % gewährt.
- Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung höchstens 7.500 Euro. Zusätzlich für den Fernwärmeanschluss höchstens 2.000 Euro.
- Förderbare Maßnahmen sind:
- Errichtung einer Beheizungsanlage oder Heizkesselerneuerung (nur Brennwertgeräte bei fossilen Brennstoffen)
- Fensteraustausch (Mindest-U-Wert von 1,2 W/m²K)
- Fernwärmeanschluss (nur für Wohnungen in Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen, sonst siehe Fernwärmeanschlüsse weiter hinten)
Nähere Information: Land OÖ., Abteilung Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144
2. Eigenheime – Häuser bis zu 3 Wohnungen (EFH)
Gefördert wird die Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen. Die Förderobergrenze von 37.000 Euro erhöht sich um jeweils max. 3.000 Euro bei:
- Einbau eines Brennwertkessels für fossile Brennstoffe (Heizlastberechung erforderlich)
- bei Verwendung ökologischer Dämmstoffe
a) 25 % Annuitätenzuschuss:
1) Bei der Sanierung einzelner Außenbauteile, ist eine Förderung nur möglich, wenn folgender energietechnischer Mindeststandard (höchstzulässige U-Werte bzw. Mindest-Dämmstärken) erreicht wird:
- Außenwände und Wände gegen den Dachraum und Garage: max. 0,25 W/m²K
- Außendecken / Dach /oberste Geschoßdecke: max. 0,15 W/m²K
- Dachschrägen: max. 0,18 W/m²K
- Fenster und Türen gegen Außenluft: max. 1,20 W/m²K gemäß Prüfungszeugnis
- Austausch des Fensterglases auf Wärmeschutzverglasung Ug max. 1,1 W/m²K
- Decke & Wände zu unbeheiztem Keller: max. 0,35 W/m²K
- Erdberührte Wände und Fußböden: max. 0,35 W/m²K
- Unbeheizte Keller gegen Außenluft: 0,5 W/m²
- Dämmstärke Fensterlaibung: mind. 3 cm
Was geschieht, wenn die Mindest-Wärmedämmwerte nicht erreicht werden?
Bei Nicht-Erreichen der Mindest-Wärmedämmwerte wird keine Förderung gewährt, jedoch gibt es die Möglichkeit im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen. Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat und Sie können um den 25 %igen Annuitätenzuschuss ansuchen.
2) Bei der Erneuerung von Heizkesseln in Gebäuden, in denen zumindest eine NEZ von 80 kWh/m² und Jahr bereits durch frühere Maßnahmen erreicht wurde. Bei Heizkesseln für fossile Brennstoffe sind nur Brennwertgeräte förderbar.
b) 30 %, 35 % oder 40 % Annuitätenzuschuss bei der gesamthaften Sanierung ODER
20 %, 25 %, 30 % oder 40 % Direktzuschuss
Für besonders energiesparende Sanierungen wird entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes nach der Sanierung ein höherer Annuitätenzuschuss oder wahlweise ein Direktzuschuss gewährt, wenn die Energiekennzahl (NEZ) gemäß Oö. Bautechnikverordnung folgende Werte nicht übersteigt:
gesamthafte | Nutzheiz-Energiekennzahl | Annuitätenzuschuss | Direktzuschuss |
Stufe I (bis Ende 2009) | max. 80 kWh/m² und Jahr | 30 % | 20 % |
Stufe I (ab 1.1.2010) | max. 75 kWh/m² und Jahr | 30 % | 20 % |
Stufe II | max. 65 kWh/m² und Jahr | 35 % | 25 % |
Stufe III | max. 45 kWh/m² und Jahr | 40 % | 30 % |
Passivhaussanierung | max. 15 kWh/m² und Jahr | 40 % | 40 % |
Ein Direktzuschuss ist für die Sanierungsmaßnahmen deren Ausführungen ab dem 1.1.2009 begonnen wurde und deren Rechnungsdatum zwischen 1.1.2009 und 30.6.2010 liegt möglich. Für den gleichen Zeitraum wird zusätzlich zum Annuitätenzuschuss ein Bauzuschuss von 1.000 Euro gewährt, sofern die anerkannten Sanierungskosten 20.000 Euro übersteigen und die NEZ max. 80 kWh/m² und Jahr beträgt.
- Landesbonus – Planung:
Für die Beauftragung einer/s als Mitglied der Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer tätigen Architekt/in oder Ingenieurskonsulent/in mit einer Dienstleistung bestehen zumindest aus der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, der technischen Prüfung von Angeboten und der technischen Abnahmeprüfung der Ausführung für und in Verbindung mit einer Sanierungsförderung kann ein Landesbonus "Thermische Sanierung" in Form eines Bauzuschusses von 375 Euro gewährt werden. - Contracting:
Im Rahmen eines Einspar-Contracting (Contracting–Vertrag zwischen 1.1.2009 und 31.12.2009 abgeschlossen) werden die Investitionskosten als Sanierungskosten anerkannt und unter bestimmten Voraussetzungen gefördert (Details siehe Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung 2009). - Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das Darlehen um 3.000 Euro. Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden – ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
Voraussetzungen (Häuser bis zu 3 Wohnungen):
- Die Erteilung der Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mind. 20 Jahre zurückliegen, außer bei Gebäuden mit einer NEZ größer 100 kWh/m² und Jahr (A/V = 0,8), wenn nach der Sanierung eine NEZ von mind. 65 kWh/m² und Jahr erreicht wird.
- Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder durch Materialrechnungen in der Höhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen worden sind. Die Rechnungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
- Annuitätenzuschüsse werden höchstens bis zu einer Darlehenssumme von 37.000 Euro pro Wohnhaus gewährt, bei einem Passivhaus beträgt die höchste bezuschusste Darlehenssumme 40.000 Euro.
- Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
- Ökologische Mindestkriterien:
Bei der Sanierung von Wohnhäusern mit bis zu 3 Wohnungen sind die folgenden ökologischen Mindestkriterien einzuhalten:- HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe
- bei nachträglichem Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert von höchstens 1,5 [1/h] auszuführen
- bei Erneuerung der Heizanlage ist ein wassergetragenes System vorzusehen (ausgenommen Passivhaus)
- fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme
- bei gesamthafter Erneuerung des Warmwasserbereitungssystems sind elektrische Durchlauferhitzer nicht zulässig
- bei Erneuerung der Heizungsumwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU Energie Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig.
Nähere Information: Land OÖ., Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144 und
O.Ö. Energiesparverband, T: 0800-205-206
3. Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen (MFH)
- Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüssen gewährt werden, beträgt höchstens 80 % der förderbaren Kosten, max. 800 Euro pro m2 Wohnnutzfläche.
- Die Sanierungskosten müssen 43 Euro pro m² Wohnnutzfläche übersteigen.
- Für besonders energiesparende Sanierung wird entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes nach der Sanierung – in Abhängigkeit von der erreichten Energiekennzahl - ein höherer Annuitätenzuschuss gewährt.
- Die energietechnisch höchstzulässigen U-Werte (siehe Eigenheime - Sanierung) sind einzuhalten.
- Die ökologischen Mindestkriterien und Berechnungshinweise (lt. Anlage der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung 2009) sind einzuhalten.
- Contracting:
Im Rahmen eines Einspar-Contracting (Contracting–Vertrag zwischen 1.1.2009 und 31.12.2009 abgeschlossen) werden die Investitionskosten als Sanierungskosten anerkannt und unter bestimmten Voraussetzungen gefördert (Details siehe Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung 2009).
Nähere Information: Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144, Abt. Umweltschutz,
T: 0732-7720-14501
4. Thermische Sanierung von Betriebsgebäuden (F&O)
Für Sanierungsmaßnahmen bei Betriebsgebäuden gibt es zusätzlich zur Bundesumweltförderung (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) eine Förderung des Landes OÖ.
- Zielgruppen:
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten; Heime; Privatkindergärten, Privatschulen und Privathorte; Büro- und Verwaltungsgebäude (privatwirtschaftlich geführt); Betriebsstätten, sofern die interne Wärmegewinnung bekannt ist - Voraussetzungen:
- das Ansuchen ist von der Kommunalkredit positiv beurteilt und abgerechnet
- die errechnete Energiekennzahl darf höchstens 50 kWh/m²a betragen
- Förderhöhe:
10 % der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH anerkannten umweltrelevanten Investitionskosten abzüglich der erhaltenen Bundesförderung (de-minimis Projekte)
Nähere Information: Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732-7720-14144, Abt. Umweltschutz,
T: 0732-7720-14501


