Heizkosten-Abrechnung

Die jährliche Heizkostenabrechnung im Mehrfamilienhaus wirft oft Fragen auf und ist nicht immer einfach nachzuvollziehen.

Wie setzen sich die Heizkosten zusammen?

In der Regel besteht die Summe der Heiz- und Warmwasserkosten aus drei Kostenblöcken:

1. Grundkostenanteil:
Kosten für die Wärmebereitstellung und für die Leitungsverluste, unabhängig vom individuellen Verbrauch, nach beheizbarer Nutzfläche aufgeteilt.

2. Verbrauchskosten (Arbeitspreis pro kWh verbrauchter Energie):
Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge, abhängig vom individuellen Heizverhalten. Gibt es bezüglich dieser prozentuellen Aufteilung keine Vereinbarung zwischen Wärmeabgeber und Nutzer, so erfolgt die Verteilung lt. HeizKG zu 65 % nach dem Verbrauch und zu 35 % nach der beheizbaren Nutzfläche (Rahmen: 55-75 % Verbrauchskosten).

3. Daneben fallen noch "sonstige Kosten" an, die nach der beheizbaren Nutzfläche aufgeteilt werden, z.B. für

  • Bedienung, Überwachung und Wartung der Anlage
  • Ersatz von Verschleißteilen oder der Messvorrichtungen
  • Kosten der Ablesung der Messgeräte und der Abrechnung
  • Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  • Gerätebeistellungskosten bzw. Kosten der Nutzung anderer technischer Hilfsmittel zur Verbrauchserfassung

Ist eine getrennte Erfassung von Heiz- und Warmwasserverbrauch nicht möglich, so sieht das HeizKG eine Aufteilung von 70 % Heiz- und 30 % Warmwasserkosten vor (Rahmen: 60-80 % Heizkosten).

Wie wird der Verbraucher ermittelt?

Durch die Montage von Verbrauchserfassungsgeräten kann eine individuelle Abrechnung erfolgen. Gibt es keine Verpflichtung für die Ausstattung der einzelnen Objekte/Wohnungen mit Messvorrichtungen, so kann jede/r Bewohner/in unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Ausstattung auf Antrag beim zuständigen Bezirksgericht verlangen. Sind keine Messvorrichtungen vorhanden/ erforderlich, erfolgt die Abrechnung idR. nach beheizbarer Nutzfläche. In der Regel wird das Ablesen der Verbrauchserfassungsgeräte von spezialisierten Unternehmen durchgeführt. Folgende Verbrauchserfassungsgeräte sind üblich:


Verdunster:
Bei sogenannten "Verdunsterröhrchen" wird die Temperatur des Heizkörpers auf die im "Verdunster" befindliche Ampulle übertragen, die Spezialflüssigkeit verdunstet. Je heißer der Heizkörper wird und je länger diese Wärme auf das Röhrchen einwirkt, umso größer ist die Verdunstungsmenge. Erst die Summe der Verbrauchseinheiten aller Wohnungen im Verhältnis zu den gesamten Heizkosten ermöglicht die Errechnung der Kosten für einzelne Wohnungen.


Elektronische Heizkostenverteiler:
Elektronische Heizkostenverteiler erfassen mit einem Fühler Heizkörpertemperaturen präziser, schneller und feiner abgestuft als es mit nicht elektronischen Messmethoden möglich ist.


Wärmemengenzähler:
Wärmemengenzähler ermöglichen eine physikalisch exakte Wärmemessung. Der Wärmeverbrauch wird aus der Temperaturdifferenz zwischen Heizungsvorlauf und -rücklauf sowie der Durchflussmenge errechnet und in kWh oder MWh angezeigt.


Wasserzähler:
Wasserzähler werden in das Rohrleitungsnetz eingebaut und zeigen den Wasserverbrauch in m³ an.

Die Jahresabrechnung

Die gesamten Kosten sind jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten abzurechnen, wobei das Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) oder ein anderer Zeitraum (Heizperiode, z.B. 1.7. bis 30.6.) festgelegt werden kann. Jeder Wärmeabnehmer muss spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode eine Abrechnungsübersicht erhalten. Diese sollte zumindest folgende Punkte umfassen:

  • Beginn, Ende der Abrechnungsperiode
  • Heiz- und/oder Warmwasserkosten für das gesamte Gebäude, getrennt nach Energiekosten und sonstigen Kosten
  • Gesamtverbrauch für das Gebäude (Heizung und/oder Warmwasser)
  • Beheizbare Nutzfläche des Gebäudes
  • Beheizbare Nutzfläche des jeweiligen Nutzungsobjektes
  • Verhältnis zwischen den nach den Verbrauchsanteilen und den nach der beheizbaren Nutzfläche zu tragenden Energiekosten
  • Auf das jeweilige Nutzungsobjekt entfallender betragsmäßiger Anteil an den Energiekosten und an den sonstigen Kosten
  • Während der Abrechnungsperiode geleistete Vorauszahlungen (monatliche Teilbeträge) und das sich ergebende Guthaben bzw. die Nachforderung
  • Ort und Zeitraum an dem in die Abrechnung Einsicht genommen werden kann
  • Hinweis auf die Folgen der Abrechnung


Begriffe

  • MWh = eine Million Wattstunden, = 1.000 Kilowattstunden
  • HeizKG = Heizkostenabrechnungsgesetz: regelt, wie Heizkosten abzurechnen sind
  • "Kaltmiete" = die Verrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser erfolgt über eine externe Energieabrechnungsfirma

(eigener Wärmelieferungsvertrag).


Alles Wichtige auf einen Blick

  • Die Heizkosten setzen sich zusammen aus:
    • Grundkostenanteil: wird durch das Heizverhalten nicht beeinflusst und ist auch zu bezahlen, wenn nicht oder nur gering geheizt wurde (ca. 35 %)
    • Verbrauchskosten: abhängig von Ihrem individuellen Verbrauch (ca. 65 %)
    • sonstige Kosten (nach beheizbarer Nutzfläche aufgeteilt)
  • Verbrauchskosten werden durch Ablesen von Erfassungsgeräten (z.B. Verdunster, elektronische Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) ermittelt.
  • Aus der Anzahl der Verbrauchseinheiten bei Verdunstungszählern kann daher nicht unmittelbar auf die Höhe der Heizkosten geschlossen werden.
  • In der Jahresabrechnung werden die geleisteten Akontozahlungen den tatsächlich im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten gegenübergestellt. Sie bildet die Basis für die monatlichen Teilbeträge im nächsten Jahr.

 

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