Barrierefreie Bauweise
Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für alle Menschen mit allen Veränderungen, die im Laufe eines jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies Bauen bringt daher für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen.
Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen, die die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen und den "anpassbaren Wohnbau" bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtend vorsehen.
Auch die Wohnbauförderung unterstützt barrierefreie Bauweise, so erhöht sich das geförderte Hypothekdarlehen um 3.000 Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird.
Kriterien für barriefreies Bauen
1) Zugang und Eingangsebene
Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.
"Barrierefreier" Hauptzugang zur Wohnebene heißt:
- ein maximaler Niveauunterschied von 3 cm ist einzuhalten, anderenfalls ist eine Zufahrtsrampe vorzusehen. (lt. ÖNORM B 1600)
- die Eingangstür muss eine durchgangslichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten. (lt. ÖNORM B 1600)
- auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend großer Anfahrtsbereich vorzusehen d.h. mindestens 120 cm tief und 150 cm breit bzw. auf der Türaufgehseite mindestens 200 cm tief und ebenfalls 150 cm breit. (lt. ÖNORM B 1600)
Mindestanforderungen an die Rampe: (lt. ÖNORM B 1600)
- Die Steigung darf maximal 6 % betragen (z.B.: bei zwei Stufen mit insgesamt 36 cm Hohe entspricht dies einer Rampenlänge von mindestens 6 m).
- Die Rampenbreite muss mindestens 120 cm betragen.
- Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale Bewegunsflächen von mindestens 150 cm Länge vorzusehen.
In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum, ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche vorhanden sein.
2) Sanitär- und Badbereich
Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.
Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von midestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen. (lt. ÖNORM B 1600). Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.
Mindestanforderungen an den Duschbereich:
- Der Duschplatz kann ausgeführt sein als:
- eine geflieste Fläche mit Gefälle zum Bodenablauf
- eine herkömmliche Duschtasse oder Badewanne, wobei die Abflussinstallation so ausgeführt sein muss, dass ein nachträglicher Einbau eines rollstuhlgerechten Duschbereichs möglich ist - Der Platzbedarf für eine barrierefreie Dusche beträgt mindestens 90 cm x 130 cm, der zusätzliche Platzbedarf an der Längsseite der Dusche beträgt mindestens 90 cm (lt. ÖNORM B 1600)
Mindestanforderungen an den WC-Bereich:
- Der Platzbedarf neben der WC-Schale beträgt mindestens 90 cm oder alternativ dazu vor der WC-Schale mindestens 120 cm. (lt. ÖNORM B 1600)
- Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen. (lt. ÖNORM B 1600)
3) Die Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben
Weitere Information:
- O.Ö. Energiesparverband
- Bausachverständige der Abteilung Umwelt-/Bau- und Anlagentechnik und der Bezirksbauämter
- technische und rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ www.ooe.gv.at (unter: Themen/Bauen und Wohnen/Barrierefreies Bauen)
4) Empfohlene Raumgröße für den Sanitär- und Badbereich (Beispiele):
