Förderung für Energiesparendes Sanieren

Energiesparendes Sanieren

Eine Förderung für die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen wird grundsätzlich in Form von Annuitätenzuschüssen gewährt. Die Förderhöhen betragen:


a) 25 % Annuitätenzuschuss u.a. bei der energiesparenden Sanierung von Einzelbauteilen – dazu müssen Mindest-Wärmedämmwerte (U-Werte)
erreicht werden – oder
b) 30 %, 35 % oder 40 % Annuitätenzuschuss bei der gesamthaften energiesparenden Sanierung – dafür ist eine Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ)
von 75, 65, 45 oder 15 kWh/m²a zu erreichen.


Bei gesamthafter energiesparender Sanierung, deren Ausführung ab dem 1. 1. 2009 begonnen wurde und deren Rechnungsdatum zwischen 1. 1. 2009 und 30. 6. 2010 liegt, besteht die Möglichkeit alternativ zum Annuitätenzuschuss einen Direktzuschuss zu beantragen.


Voraussetzungen:


• Die Erteilung der Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mind. 20 Jahre zurückliegen.
• Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder deren Vornahme durch Materialrechnungen in der Höhe von mindestens 150 € nachgewiesen worden sind. Die Rechnungen
dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.


Wie ist die Vorgangsweise?


1. Schicken Sie bitte möglichst vor Beginn der Sanierung einen Bauplan und eine vollständig ausgefüllte Bauteilbeschreibung an den O.Ö. Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz.
2. Unser/e Energieberater/in vereinbart mit Ihnen den Termin für die verpflichtende Energieberatung.
3. Der O.Ö. Energiesparverband errechnet aus Ihren Unterlagen die Nutzheiz-Energiekennzahl.
4. Nach absolvierter Beratung und mit dem Erreichen der Energiekennzahl wird Ihnen ein Zertifikat zugeschickt, das Sie gemeinsam mit den bezahlten Rechnungen Ihrem Antrag auf Sanierungsförderung beim Land OÖ beilegen.
5. Ein entsprechender Annuitätenzuschuss (Direktzuschuss) wird von der Wohnbauförderstelle nach absolvierter Beratung und Nachweis der bezahlten Rechnungen gewährt.
6. Es werden Kontrollen der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.


a) 25 % Annuitätenzuschuss wird gewährt:
1. Bei einer Sanierung ohne Verbesserung des Energiestandards
2. Bei der Sanierung einzelner, zusammengehöriger Bauteile, wenn folgender energietechnischer Mindeststandard (höchstzulässige U-Werte bzw.
Mindest-Dämmstärken) erreicht wird:

 

Ist es aufgrund der vorhandenen Bausubstanz technisch nicht möglich oder zumutbar, die definierten U-Werte zu erreichen, so können vom O.Ö. Energiesparverband für das konkrete Sanierungsvorhaben abweichende U-Werte festgelegt werden. (z.B. bei Denkmalschutz)
3. Erneuerung von Heizkesseln: In Gebäuden, in denen zumindest eine NEZ von 75 kWh/m²a bereits durch frühere Maßnahmen erreicht wurde. Bei der Erneuerung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe sind nur Brennwertgeräte förderbar.


Was geschieht, wenn die Mindest-Wärmedämmwerte nicht erreicht werden?
Bei einer Überschreitung der Mindest-Wärmedämmwerte lt. Ihrem Ansuchen gibt es die Möglichkeit im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen, um die geforderten Werte zu erreichen. Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat und Sie können um den 25%-igen Annuitätenzuschuss beim Land OÖ ansuchen. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird bei Überschreiten der Mindest-Wärmedämmwerte keine Förderung gewährt. Vor Beginn der Sanierung ist mit dem O.Ö. Energiesparverband ein Beratungsgespräch zu führen.


b) Annuitätenzuschuss bei gesamthafter, energiesparender Sanierung:
• 30 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 75 kWh/m² und Jahr
• 35 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 65 kWh/m² und Jahr
• 40 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 45 kWh/m² und Jahr
• 40 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 15 kWh/m² und Jahr (Passivhaussanierung - andere Rückzahlungsmodalitäten)


Förderung von Häusern bis zu 3 Wohnungen:
• Annuitätenzuschüsse werden höchstens bis zu einer Darlehenssumme von 37.000 € pro Wohnhaus gewährt
• bei einem Passivhaus beträgt die höchste bezuschusste Darlehenssumme 40.000 €
• werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das Darlehen um 3.000 €. Dabei müssen sämtliche
Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffes muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
• + 3.000 € bei Brennwertkessel (Heizlastberechnung erforderlich)


Ökologische Mindestkriterien
Bei der Sanierung von Wohnhäusern mit bis zu 3 Wohnungen sind die folgenden ökologischen Mindestkriterien einzuhalten:
• HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe (siehe periodisch aktualisierte Liste des Klimaschutzbeauftragten)
• bei nachträglichem Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 [1/h] auszuführen
• bei Erneuerung der Heizanlage ist ein wassergetragenes System vorzusehen (ausgenommen Passivhaus)
• fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme.
• bei Erneuerung der Warmwasserbereitung keine Durchlauferhitzer
• bei Erneuerung der Umwälzpumpen zumindest A-Pumpen

Nähere Information: Land OÖ.,
Abt. Wohnbauförderung, Tel. 0732/7720-14144
oder O.Ö. Energiesparverband, Tel. 0800-205-206

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