Energie-Technologie-Programm
Das Energie-Technologie-Programm fördert innovative Projekte, die den im OÖ Energiekonzept festgelegten energiepolitischen Zielen entsprechen und die einen Nutzen für Oberösterreich erwarten lassen.
Allgemeines
Förderwerber
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen, die ihren Sitz in Oberösterreich haben. Projekte können von einem oder mehreren Antragstellern eingereicht werden.
Im einzelnen sind dies u.a.: juristische Personen und Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes; physische Personen des Handelsrechtes; Forschungs- und Universitätsinstitute; andere wissenschaftliche Institute und Körperschaften des öffentlichen Rechtes (mit Ausnahme des Bundes).
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind innovative Projekte, Verfahren, Methoden und Produkte zur Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie. Das angestrebte Projektziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen.
Neben Projekten der Forschung & Entwicklung (F&E) und der Fertigungsüberleitung können auch Pilot-, Demonstrations- und Versuchsanlagen sowie die Integration bekannter Komponenten zu neuen Systemen gefördert werden.
Die Zielsetzungen des eingereichten Projektes müssen genau dargestellt werden und praktisch durchführbar sein.
Der Antragsteller muss überzeugend darlegen, dass er zu einer qualitativ anspruchsvollen Projektabwicklung fähig ist und die geplante Vorgangsweise in einem detaillierten Arbeitsplan beschreiben.
Geltungsbereich dieses Förderprogrammes ist das Bundesland Oberösterreich.
Ausmaß der Förderung
Personalkosten
Sachkosten, z.B. Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Reisekosten, Materialien etc.
Kosten für Dienstleistungen durch Dritte (z.B. Subauftragnehmer)
Förderfähig sind nur die innovativen Teile der Projektgesamtkosten.
Kosten, die vor der Antragstellung zur Förderung eines Projektes angefallen sind, können nicht gefördert werden.
Die Höhe der Projektförderung hängt vom Neuheitsgehalt, vom F&E-Risiko, vom Technologiesprung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers ab.
Die Obergrenzen betragen für industrielle Forschungsvorhaben* 50 %, für vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben und Demonstrations- und Pilotprojekte* 25 % der innovativen Projektteile. Diese Prozentsätze können durch Zuschläge erhöht werden (z.B. für kleine und mittlere Unternehmen). Die maximale Förderhöhe kann bis 75 % für industrielle Forschung bzw. 50 % für vor wettbewerbliche Entwicklungen betragen. Für Unternehmen gilt die "de minimis"-Regel.
* Stufen der Forschung und Entwicklung
1. Stufe
Grundlagenforschung
nicht förderbar
2. Stufe
industriellle Forschungsvorhaben
ETP-Projekte
3. Stufe
vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben
ETP-Projekte
4. Stufe
Demonstrations- und Pilotprojekte
ETP-Projekte
5. Stufe
marktfähiges Produkt
nicht förderbar
Die Förderung des Projektes durch mehrere Förderrstellen ist zulässig, die oben genannten Höchstgrenzen sind jedoch auf jeden Fall einzuhalten.
Förderungsantrag und Abwicklung
Für Projekteinreichung verwenden Sie bitte das "ETP Antragsformular", beachten Sie bitte auch die genauen Förderrichtlinien.
Dieses senden Sie vollständig ausgefüllt gemeinsam mit den im Formular angeführten Unterlagen an: OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden laufend evaluiert.
Sollte Ihr Projekt von der O.Ö. Landesregierung gefördert werden, erhalten Sie eine Förderungserklärung zur Unterzeichnung. Die Anweisung der bewilligten Förderungsbeiträge durch die Abteilung Gewerbe des Amtes der O.Ö.Landesregierung erfolgt, entsprechend dem Projektfortschritt, in der Regel in drei Tranchen.
Im Detail gilt die Richtlinie für Energie-Technologie-Programm (ETP) des Landes Oberösterreich.
