Gebäude-Neubau und Sanierung

Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.

AKTUELL: Neue KLIEN Mustersanierungs-Förderung für betriebliche und öffentliche Gebäude

Es können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden gefördert werden. Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Weitere Information

AKTUELL: Sanierungsoffensive 2013 für Betriebe

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind
  • Gleichzeitig umgesetzte Heizungsumstellungen oder Energiesparprojekte können zusätzlich zum Standardfördersatz einen Bonus erhalten.
  • Die Förderaktion 2013 startet mit 14.1.2013, Einreichungen sind bis 31.12.2013 möglich.
  • Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderungsfähigen Kosten.
  • Details siehe Infoblatt (download Infoblatt) und unter diesem Link

Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf   GewO beschränkt);
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
  • Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten;
  • Contractoren (nur bei thermischer Gebäudesanierung).

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, gefördert werden.

Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 geregelt. Es gelten folgende Bestimmungen:

Gewerblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise

 

Förderungsgegenstand:

  • Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in Niedrigenergiebauweise, die die Anforderungen der OIB Richtlinie (Gebäudekategorien 1 bis 11) für den Heizwärmebedarf (HWB*) um 50% und für den Kühlbedarf (KB*) um 20% unterschreiten.

Förderhöhe:

Die Förderung wird abhängig von der erzielten Differenz des Heizwärme- und Kühlbedarfs des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau entsprechend den Anforderungen laut OIB-Richtlinie (Anforderung ab 01.01.2010) gemäß folgenden Pauschalsätzen als „De-minimis“-Förderung ausbezahlt:

  • EUR 0,20 pro kWh erzielter Differenz des Heizwärmebedarfs (HWB*) für das gesamte beheizte Gebäudevolumen und
  • EUR 0,60 pro kWh erzielter Differenz des Kühlbedarfs (KB*) für das gesamte gekühlte Gebäudevolumen des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau entsprechend den Anforderungen gemäß OIB Richtlinie (01.01.2010).

 

Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 35.000 Euro betragen.

Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin einlagen.

Landes-Umweltförderung für "Gebäude – Neubau und Sanierung"

Die Rahmenbedingungen für die Förderungsaktion 2012 sind derzeit in Ausarbeitung. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

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